Deutsche Post in Belgien

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Nach dem Verbot der belgischen Post in den von Deutschland besetzten Gebieten gab es zwischen Oktober 1914 und dem Ende des Ersten Weltkrieges eine Landespost für Belgien unter deutscher Leitung.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Kaiserliche Deutsche Generalgouvernement Belgien wurde nach der Besetzung weiter Teile Belgiens durch deutsche Truppen im Ersten Weltkrieg mit kaiserlichem Dekret vom 23. August 1914 zur Verwaltung der okkupierten belgischen Gebiete geschaffen. Von diesem Tag an durfte die gesamte Presse der besetzten Teile Belgiens nur noch in deutscher Sprache erscheinen. Das Generalgouvernement bestand bis zum Ende des Ersten Weltkrieges.

Es erstreckte sich auf die Provinzen Antwerpen, Brabant, Hennegau (am 1. Oktober 1916 kam der südliche Teil zum Etappengebiet), Limburg, Lüttich, Luxemburg (am 15.März 1917 kam der südliche Teil zum Etappengebiet) und Namur.

Die französischen Landesteile von Givet und Fumay wurden vom 1.Mai 1915 bis Anfang 1918 einbezogen, kurzzeitig auch das Gebiet von Maubeuge und Umgebung (1.Juni - 5.Okt. 1915)

Landespost in Belgien

Marken der Landespost in Belgien
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Marken der Landespost in Belgien
 Ganzsachen der Landespost in Belgien
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Ganzsachen der Landespost in Belgien

Am 1.Oktober 1914 nahm die “Deutsche Post- undTelegraphenverwaltung in Belgien”. Der Aufbau dauerte mehrere Monate und war etwa Anfang Mai 1915 vollendet. Sie diente zunächst dem Militär, an Stelle der Feldpost, und den Besatzungsbehörden.

Die Beförderung von Briefen auf andre Weise als durch die deutsche Post war verboten. Von Oktober 1914 ab wurde auch der Postverkehr für die Landeseinwohner vermittelt. Zugelassen waren: gewöhnliche und eingeschriebene offene Briefsendungen die mit deutschen Wertzeichen mit dem Überdruck Belgien und belgischer Währung freigemacht werden mußten.

Für das Generalgouvernement Belgien erschienen bereits zwei Monate nach Kriegsausbruch am 1. Oktober 1914 die ersten Briefmarken mit Aufdruck des Landesnamens "Belgien" und der Nominale "Centimes" und "Francs". Die Serie war bis Ende 1916 auch im "Etappengebiet West" und im Operationsgebiet der Vierten Armee. gültig und wurde dort später durch Germaniamarken ersetzt. Auch das Generalgouvernement Belgien erhielt im Mai 1916 neue Marken, bei der die deutsche Dauerserie mit einem veränderten Aufdruck und abgekürzter Währungsbezeichnung verwendet wurde. Postwertzeichen des Deutschen Reiches (Germania – Marken ohne Aufdruck) waren für gebührenpflichtige Sendungen deutscher Zivil- und Militärbehörden und ihrer Angehörigen gedacht. Bayerische Postwertzeichen waren gleichberechtigt.

Im Laufe der Zeit wurden Zeitungen, Postanweisungen, Nachnahmen, Wertkästchen, Postaufträge und Pakete zugelassen und der Postverkehr mit dem neutralen Auslande wieder gestattet. Nach und nach wurde der Postverkehr auf das westliche Etappengebiet sowie die Gebiete der Verbündeten Österreich-Ungarn, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien und der Türkei ausgeweitet. Auch ein Postverkehr mit neutralen Ländern (Dänemark, Norwegen, Schweden, Luxemburg, den Niederlanden und Niederländisch - Indien, Schweiz und Spanien) war für bestimmte Postorte zugelassen.

 Grüner Stempel der Überwachungsstelle
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Grüner Stempel der Überwachungsstelle

Zur Überwachung des Postverkehrs wurden Postüberwachungsstellen eingerichtet.

Mit der Zustellung der Sendungen gab es Anfangs noch Schwierigkeiten. Belgisches Personal fand sich erst allmählich zur Mitarbeit bereit.

Auch der Postscheckverkehr wurde neu aufgebaut, ebenso der Postsparkassendienst. 1916 hatten alle Postanstalten, die vor dem Kriege vorhanden waren, den Betrieb wieder aufgenommen. Die Leitung der Post- und Telegraphenverwaltung in Belgien lag in den Händen eines Präsidenten.

Das Verwaltungsgebiet bestand aus 14 Bezirken, an deren Spitze Kreis-Postämter gestellt wurden. Die übrigen Postämter wurden später in drei Gruppen geteilt: Postämter, Postagenturen und Posthilfsstellen. In Brüssel wurde ein Bahn-Postamt eingerichtet.

Auch die Telegraphen-und Fernsprechanlagen wurden wieder hergestellt, Benutzung der Telegraphenanlagen durch die Landeseinwohner aber erst spät und nur in beschränktem Umfang gestattet. Vom Fernsprechverkehr blieb die Bevölkerung ganz ausgeschlossen.

Literatur

  • Handwörterbuch des Postwesens. Hrsg: Bundesministerium für des Post- und Fernmeldewesen, Frankfurt a.M. 1953
  • MICHEL: Deutschland Spezial, Schwanenberger Verlag GMBH, München, 1991

Siehe auch

Weblinks

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