Königreich Westphalen

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1809 Das Königreich Westphalen
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1809 Das Königreich Westphalen

Das vom französischen Kaiser Napoleon Bonaparte geschaffene Königreich Westphalen (französisch: Royaume de Westphalie, die zeitgenössische Schreibweise mit ph wird in der Geschichtswissenschaft zur Unterscheidung von Herzogtum, Provinz bzw. der Landschaft Westfalen verwendet) war ein Rheinbundstaat während der napoléonischen Ära. Es bestand zwischen dem Frieden von Tilsit 1807 und der Völkerschlacht bei Leipzig 1813.

Das Königreich erstreckte sich über Gebietsteile von sieben heutigen Bundesländern (Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt). Westphalen umfasste insbesondere die vormals preußischen Gebiete westlich der Elbe, die Landgrafschaft Hessen-Kassel, das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel sowie das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg mit den östlichen Gebieten Amt Calvörde und Landkreis Blankenburg, nicht aber das ehemalige Herzogtum Westfalen. Die Zusammensetzung veränderte sich mehrfach durch Gebietsabtretungen.

Napoleon schuf einen Staat, der politisch und militärisch vollständig unter französischer Kontrolle stand, einen Satellitenstaat. Der „Modellstaat“ sollte mit einer modernen Staatseinrichtung und Verwaltung Vorbildcharakter für andere deutsche Staaten haben.

Inhaltsverzeichnis

Entstehen und Zielsetzung

Das Königreich Westphalen deckte sich geographisch nur teilweise mit der späteren preußischen Provinz Westfalen. Wirklich westfälische Gebiete, also mit einer westfälischsprachigen Bevölkerung, lagen im äußersten Westen des Königreichs. Bis zu seinem Ende zählten hierzu die folgenden bereits preußisch verwalteten Gebiete: die ehemaligen Fürstbistümer Paderborn und Osnabrück, die Grafschaft Ravensberg (bis 1810 vollständig) und das Fürstentum Minden. Osnabrück war zwar 1802–1806 bereits Teil von „Kurhannover“, wurde aber auch unter Kurhannover bis zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis gerechnet.

Geschaffen wurde das Königreich nach dem Frieden von Tilsit von Napoléon Bonaparte per Dekret vom 18. August 1807 für seinen jüngsten Bruder Jérôme (Hieronymus) aus dem Kurfürstentum Hessen(-Kassel), dem Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel, sowie kur-braunschweig-lüneburgischen, den [[Königreich Preußen| preußischen Gebieten westlich der Elbe und obersächsischen Gebietsteilen. Hauptstadt wurde die bis dahin kurhessische Hauptstadt Kassel. Die meisten Westphalen waren aber vorher Untertanen des Königs von Preußen gewesen. Mit den erst seit 1803 an Preußen angegliederten Gebieten hatten mehr als die Hälfte der Einwohner vorher zu diesem Königreich gehört. Das in das Königreich integrierte Kurhessen stellte nur ein gutes Fünftel der Bevölkerung dieses neuen Staates.

Aus Sicht des Landesmuseums Kassel und weiterer Historiker war das neue Königreich bereits durch einen Kunstraub vorbelastet, der noch vor seiner Errichtung erfolgt war: Unter dem revolutionär-demokratischen Vorwand, die Kunst aus privaten Fürstensammlungen zu befreien und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hatten französische Truppen sofort nach der Einnahme Kassels die wertvollsten Kunstgegenstände konfisziert und in den Pariser Louvre verbracht.

Westphalen war (wie das Großherzogtum Frankfurt oder das Großherzogtum Berg) gedacht als napoléonischer Musterstaat, der sich durch eine moderne Verwaltung und Justiz auszeichnen sollte. Tatsächlich wurden die Patrimonialgerichte und die Leibeigenschaft abgeschafft, die Gewerbefreiheit, die Gewaltenteilung, die Gleichberechtigung der Juden, der Code Civil und die Führung von Kirchenbuchduplikaten eingeführt.

Staatsaufbau nach der Constitution 1807
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Staatsaufbau nach der Constitution 1807

Zudem erhielt das Land mit der Constitution des Königreichs Westphalen vom 15. November 1807 eine schriftliche Verfassung, die Jérôme einen Tag nach Ankunft in seinem neuen Königreich am 7. Dezember 1807 in Kraft setzte. Dies war die erste Verfassung eines deutschen Staates, auch das westfälische „Parlament“ (die Reichsstände des Königreichs Westphalen) war die erste Vertretung dieser Art auf deutschem Boden. Offiziell gab es im Königreich zwei Amtssprachen, Deutsch und (das unter Adel und Beamtenschaft schon seit vorrevolutionären Zeiten verbreitete) Französisch. Jean-Baptiste-Moïse Jollivet wirkte als Finanzminister maßgeblich am Behördenaufbau des Modellstaates mit. Am 25. Dezember 1809 stiftete Jerome Napoleon (so der offizielle Königsname) in Paris einen „Orden der Westphälischen Krone“, den die Ausstellung im Landesmuseum Kassel als Vorläufer des Bundesverdienstkreuzes sieht. Durch den Wegfall der alten Zünfte und das Wachstum des königlichen Hofstaates entwickelten sich Handwerk und Gewerbe zunächst zumindest in der Residenzstadt Kassel.

Die Reformen waren jedoch nur begrenzt erfolgreich, da der ständige Geld- und Menschenbedarf für die napoléonischen Kriege das Land wirtschaftlich ausbluten ließ. Die Finanzen des Königreiches wurden durch ständige Kontributation an Frankreich zerrüttet und dadurch, dass Napoleon und Jerome einen Großteil der einst steuerpflichtigen Güter als Apanagen französischen Offizieren überließen. Die Rolle der finanziellen und militärischen Belastungen wird allerdings durch neuere Studien relativiert und anders eingeschätzt.

Die starke finanzielle Belastung des Staatshaushalts war einerseits ein Problem vieler Staaten dieser kriegerischen Zeit, andererseits waren es gerade jene Herausforderungen, die zur Modernisierung zwangen. Die Finanznot des Königreichs Westphalen beschleunigte die Säkularisierung der Kirchengüter, die von reichen Bürgern erworben wurden, wie dem Magdeburger Kaufmann Johann Gottlob Nathusius, der als ein Pionier der deutschen Industrie gilt. Davon abgesehen, vereinheitlichte der westphälische Staat schrittweise das Steuersystem in den vorher sehr unterschiedlichen Landesteilen. Gerade in vielen ehemals preußischen Gebieten wurde die westphälische Verbrauchssteuer als wesentlich geringer und weniger drückend empfunden als die vorherige Akzise. Die Grundsteuer, die auf den Einkünften von Grund und Boden lastete, wurde nun auch von den ehemals steuerbefreiten adligen Standesherren verlangt.

Die Versuche der ehemals Privilegierten, sich einer ihren Einkünften entsprechenden Besteuerung zu entziehen, scheiterten meist an der Effizienz der westphälischen Finanzverwaltung, die sich auf die Unterstützung breiter Kreise der Bevölkerung bei der Abschätzung des tatsächlichen steuerbaren Einkommens der Betreffenden stützen konnte. Im Rahmen einer großen 1811 und 1812 durchgeführten Neueinschätzung der Steuerbeträge erhöhte sich die Grundsteuer vieler adliger Güter noch, während sie in Regionen, wo die Besteuerung in vorwestphälischer Zeit schwer war, bei vorher nicht befreiten Bürgern sogar sank, wie in der Altmark. Vorher gering besteuerte Provinzen hatten meist einige mäßige Erhöhung zu verzeichnen. Der Anteil der Grundsteuer an den Einkünften durfte laut der Verfassung 20% nicht übersteigen. Die von früheren Historikern geschätzten Anteile des weggesteuerten Einkommens aller Steuerarten werden heute als übertrieben angesehen. Die als unbarmherzig geltende westphälische Finanzverwaltung verdankt ihr Bild in der Geschichte zum Teil der kritiklosen Übernahme der Zeugnisse der ehemals privilegierten Standesherren.

Das Königreich hatte trotz wechselnder Landesgrenzen und somit unterschiedlicher Einwohnerzahl (1807: fast 2 Mio., 1810: über 2,6 Mio., 1811: über 2 Mio.) dem Rheinbund ein Kontingent von 25.000 Soldaten zu stellen - tatsächlich kämpften in Russland 28.000 und in Spanien parallel 8.000 Westphalen, von denen jeweils kaum 1.000 zurückkehrten (Angaben des Landesmuseums Kassel). Bespitzelung und polizeistaatliche Unterdrückung sollten die Bürger, die die neuen Herrscher zum Teil erbittert ablehnten, zur Raison bringen.

In Kurhessen kam es bereits seit 1806/07 wiederholt zu Aufständen der Bevölkerung und Widerstandshandlungen in den verschiedensten Orten. Diese Aufstände richteten sich vordringlich gegen die Konskription, die zuvor weitgehend unbekannte allgemeine Wehrpflicht. Der Aufstand von 1809 unter Führung von Wilhelm Freiherr von Dörnberg war die umfangreichste dieser Erhebungen. Im gleichen Jahr versuchte auch Friedrich Wilhelm von Braunschweig das Herzogtum seines Vaters zurückzuerobern. Die Bevölkerung schloss sich jedoch seiner Schwarzen Schar nicht an, u. a. weil König Jerome mit Katharina von Württemberg eine Enkelin des alten Herzogs geheiratet und sich zusätzliche Legitimation verschafft hatte. Im allgemeinen war die Resonanz des neuen Staates bei der Bevölkerung von Region zu Region unterschiedlich. Die negative Reaktion der Hessen scheint sich deutlich von jener der ehemaligen Preußen abzuheben, die recht bereitwillig den neuen Staat und seine Einrichtungen akzeptiert haben.

Verwaltungsgliederung

1810 Das Königreich Westphalen
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1810 Das Königreich Westphalen
 1808-1813 Karten des Kgr. Westphalen ("König Lustik" Ausstellung Kassel 2008
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1808-1813 Karten des Kgr. Westphalen ("König Lustik" Ausstellung Kassel 2008

Das Königreich Westphalen wurde nach französischem Vorbild in Departements (Département), die Departements in Distrikte (Districts), diese in Kantone und die nun wieder in Munizipalitäten eingeteilt. Eine Ausnahme bildete der Distrikt Bielefeld, in der jeder Kanton nur eine Munizipalität hatte.

  • In jedem Departement gab es einen Präfekten (Préfet) und einen Generalsekretär der Präfektur, einen Präfekturrat (Conseil de préfecture) für strittige Sachen und einen General-Departementsrat.
  • Der Distrikt ([[Arrondissement) wurde durch einen Unterpräfekten (Sous-Préfet) verwaltet. Jeder Distrikt hatte einen Unterpräfektur- oder Distriktsrat. Der Begriff "Arrondissement" wurde in Westphalen kaum benutzt.
  • Jede Munizipalität wurde von einem Bürgermeister (Maire) und dem Gemeinderat (Conseil municipal) geleitet.

Die Größe der Räte war unterschiedlich. Während in den Elbe-, Fulda-, Oker-, Werra- und Weser-Departements der Präfekturrat aus 24 Mitgliedern zu bestehen hatte, waren im Harz-, Leine- und Saale-Departements drei und im General-Departementsrat 16 Mitglieder vorgeschrieben. Die Räte sollten alle zwei Jahre neu besetzt werden. Neben der Verwaltungsordnung gab es noch ein Departements-Kollegium für je 200 bis 1000 Einwohner. Ihre Mitglieder wurden vom König ernannt und aus einem Sechstel der Höchstbesteuerten, einem Sechstel der reichsten Kaufleute und einen Sechstel der Gelehrten und Künstlern gebildet.Diese Departements-Kollegien sollten die Friedensrichter wählen und die Mitglieder der Munizipalräte vorschlagen. Faktisch wurden diese Kollegien, in denen viele Repräsentanten der alten Eliten vertreten waren aber nach 1808 von der Regierung übergangen. Der König ernannte später sowohl die Friedensrichter, als auch die Munizipalräte per Dekret.

Am 1. Januar 1808 wurde das bürgerliche Gesetzbuch (Code civil|Code Napóleon) im Königreich eingeführt. Vor einem Appellationsgericht konnte gegen die Obrigkeit geklagt werden. Die Urteile wurden im Namen des Königs ausgesprochen. Die Militär-Konskription war Grundgesetz des Königreichs.

Grafik-Karte des Königreich Westpjalen
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Grafik-Karte des Königreich Westpjalen

Diese Verwaltungseinheiten deckten sich in der Regel nicht mit den vorherigen Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Um den Bruch mit der Vergangenheit zu unterstreichen, wurden zum Beispiel die Departements nach Flüssen oder Gebirgen benannt. Es ging dabei offenbar auch gerade um die Zerstückelung der ehemaligen Amtsbezirke und Patrimonialgerichte. Abweichend vom französischen Modell wurden am Ende des Jahres 1809 in den Kantonen, die hauptsächlich die Bezirke der Friedensrichter waren, auch Maires ernannt, die die Arbeit der Bürgermeister der Kommunen anleiten sollten. Diese "Maires de canton" wurden aber zumindest in einigen Regionen häufig von Adligen besetzt, die dadurch Druck auf die dienstpflichtigen Bauern ausüben wollten. Im Jahre 1807 bestand das Königreich aus acht Departements, im Jahre 1810 kamen noch die Departements der Aller (Hauptstadt Hannover), der Elbe- und Weser-Mündung (Hauptstadt Stade) und der Niederelbe (Hauptstadt Lüneburg) hinzu.

Im Januar 1810 wurde das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg mit Ausnahme des Herzogtums Sachsen-Lauenburg integraler Teil von Westphalen. Im Januar 1811 wurden dem französischen Kaiserreich die Niederlande und weite Gebiete Nordwestdeutschlands (etwa einer Linie von der Lippemündung bis Lübeck folgend) einverleibt. Am 1. Januar 1811 wurden die Departements der Elbe- und Wesermündung und der Niederelbe als Folge der Annexion wieder aufgelöst; die südlichen Teile dieser beiden Departements wurden dem Aller-Departement zugeschlagen. Diese Maßnahme sollte die Folgen der von Napoleon verhängten Kontinentalsperre lindern. Dadurch verlor das Königreich Westphalen einen Großteil des Weser-Departements einschließlich der Hauptstadt Osnabrück an Frankreich. Der südliche Teil dieses Departements kam zum Fulda-Departement.

Ende des Königreiches

Nach der Völkerschlacht bei Leipzig (1813) löste sich das Königreich Westphalen auf; die ursprünglichen Territorien wurden wiederhergestellt. Am 28. September 1813 standen Kosaken vor Kassel, die am 1. Oktober unter Alexander Tschernyschow die Stadt einnahmen und das Königreich für aufgelöst erklärten. Als die Stadt nach nur vier Tagen von den Kosaken verlassen worden war, rückten erneut französische Truppen ein, und Jérôme kehrte vom 16. bis 26. Oktober letztmals nach Kassel zurück. Nicht nur der Wilhelm II. kurhessische Kurprinz kehrte bald heim, auch ein russisches Korps rückte wieder ein. Erst am 21. November zog Kurfürst Wilhelm I. (Hessen-Kassel) wieder in Kassel ein, und die Restauration wurde eingeleitet.

Zeitgenössische Quellen verzeichnen vielerorts „Jubel“, mit dem die Kosaken von der Bevölkerung begrüßt worden seien. Vereinzelt berichten sie auch von Ausschreitungen, die sich teils gegen ehemalige Maires (Bürgermeister der westphälischen Zeit) richteten, teils auch gegen die unter westphälischer Herrschaft emanzipierten Juden. Die von französischen Truppen besetzte Festung Magdeburg kapitulierte erst im Mai 1814, nach der Abdankung Napoleons. Dementsprechend blieb die westphälische Verwaltung dort auch bis zu diesem Zeitpunkt bestehen.

Siehe auch

[Napoleonische Zeit in Deutschland Napoleonische Post in Norddeutschland

Die rechtsrheinischen Departemente

Département der Rur (Roer) Département Rhein Mosel (Rhin et Moselle) Département der Saar (Sarre) Département des Donnersberg (Mont-Tonnerre)

Die linksrheinischen Départemente

Département der Wälder (Forêts)

Die niederländischen Départemente

Département der Ysselmündung (Boches de Iýssel) Département der West-Ems (Ems Occidental) Département der Oberyssel (l´Supérieur) Département der Ost-Ems (l´Ems Oriental)

Die Hanseatischen Département

Département der Elbmündung (Bouches de l´Elbe) Département der Wesermündung (Bouches du Weser) Département der Oberen Ems (l´Ems Supérieur) Département der Lippe (de la Lippe)

Königreich Westphalen

Königreich Westphalen Königreich Westphalen Einteilung Postgeschichte des Königreichs Westphalen

Département der Elbe (de l´Elbe) Département der Fulda(de la Fulde) Harz Département (du Harz) Département der Leine ( de la Leine) Département der Oker (de l´Oker) Département der Saale (de la Saale) Département der Werra (de la Werra) Département der Weser (du Weser) Département der Aller (de l´Aller) Département der Niederelbe (de Ilmenau) Département der Elbe- und Weser-Mündung (Bouche der Elbe et du Weser / Nord-Département)

Großherzogtum Berg

Postgeschichte des Großherzogtum Berg Département des Rheins Département der Sieg Département der Ruhr Département der Ems

Literatur

  • "Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Westphalen", alle Jahrgänge.
  • Circulare - Westphalen. 1808 bis 1809
  • 1810 Almanach Royal de Westphalie. Kassel: L´Imprimerie Royal, 1810 bis 1813.
  • Conrad Müller: Allgemeine Vorschrift den Dienst der Briefposten betreffend. Hamburg 1811.
  • Special-Atlas des Königreichs Westphalen bestehend aus acht Départements- und einer General-Charte auf höchsten Königl. Befehl nach Official-Quellen, Weimar, Verlag des Geographischen Instituts, 1811. [Massstab ca. 1:280.000]
  • Peter Adolph Winkopp: “Der Rheinische Bund, eine Zeitschrift historisch-politisch-statisch-geographischen Inhalts, Mohr, Frankfurt a. M. 1810, verschieden Jahrgänge.
  • Friedrich Justin Bartuch: Allgemeine Geographische Ephemeriden, verfasst von einer Gesellschaft von Gelehrten, Weimar, verschiedene Jahrgänge. – 36 Band: Hassel, Georg: Statistischer Bestand des Königreichs Westphalen, 1811.
  • Handbuch über das Königreich Westphalen zur Belehrung über Land und Einwohner, Verfassung, Verwaltung und äußere Verhältnisse des Staates überhaupt und seine einzelnen Theile insonderheit, nebst einem Verzeichnisse der vornehmsten Hof- und Staats-Beamten. Halle, bey Hemmerde und Schwetschke 1808
  • Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Westphalen. Hannover, bei der Gebrüdern Hahn, 1811
  • Special-Atlas des Königreichs Westphalen bestehend aus acht Départements- und einer General-Charte auf höchsten Königl. Befehl nach Official-Quellen, Weimar, Verlag des Geographischen Instituts, 1811 (Maßstab ca. 1:280.000)
  • Venturini, Dr. Karl: “Geschichte unserer Zeit”, 2 Band, Leipzig bei Erdmann Ferdinand Steinacker, 1813
  • Karten aus “König Lustik”, Buch zur Ausstellung der Museumslandschaft Hessen Kassel, Hirmer Verlag München, 2008
  • Kleinschmidt, Dr. Arthur: Geschichte des Königreichs Westfalen, Gotha,1893.
  • Werner Münzberg: "Das Königreich Westphalen, 1807-1813", Eigenverlag.1982
  • Camerer, Garzmann, Schuegraf, Pingel: Braunschweiger Stadtlexikon. Braunschweig 1992
  • Horst-Rüdiger Jarck, Gerhard Schildt (Hrsg.): Braunschweigische Landesgeschichte. Jahrtausendrückblick einer Region. Braunschweig 2000
  • Wilhelm Havemann: Geschichte des Landes Braunschweig, 2. Band, Lüneburg: Verlag von Herold und Wahlstab 1838, Viertes Kapitel. Das Kgr. Westphalen 1808-1813.
  • J. A. Damin: “Statistik der Rheinbundstaaten”, Barrentrapp und Söhn, 1812, 1. Band.
  • Helmut Stubbe da Luz: Franzosenzeit in Norddeutschland (1803-1814). Napoleons Hanseatische Departements. Temmen, Bremen 2003 ISBN 978-3-86108-384-9
  • Armin Owzar: Frankreich in Westfalen. Konstitutionalisierung und Parlamentarisierung unter Napoleon (1806–1813). In: Westfalen 79 (2001), S. 183–196.
  • Helmut Burmeister (Hrsg.): König Jérome und der Reformstaat Westphalen. Ein junger Monarch im Spannungsfeld von Begeisterung und Ablehnung. Verein für hessische Geschichte und Landeskunde, Reihe Hessische Forschungen Bd. 47. Hofgeismar 2006, Vorlage:ISSN.
  • Gerd Dethlefs (Hgg.): Modell und Wirklichkeit. Politik, Kultur und Gesellschaft im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen. Paderborn, München, Wien, Zürich 2008.
  • Ewald Grothe: Model or Myth? The Constitution of Westphalia of 1807 and Early German Constitutionalism. In: German Studies Review 28 (2005), S. 1–19.
  • Jochen Lengemann: Parlamente in Hessen 1808–1813. Biographisches Handbuch der Reichsstände des Königreichs Westphalen und der Ständeversammlung des Großherzogtums Frankfurt. Die Hessen-Bibliothek im Insel Verlag, Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-458-16185-6.
  • Nicola Todorov: Ablösung der „preußischen Willkürherrschaft“ durch eine „weise und liberale Verwaltung“? Die Magdeburger und der westfälische Staat. In: Parthenopolis 1 (2007/2008), S. 103–126
  • Nicola Todorov: Finances et fiscalité dans le royaume de Westphalie. In: Revue de l’Institut Napoléon 189 (2004/II), 7–46


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