Neudruck

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Neudruck

Ein Neudruck ist ein erneuter Druck einer Briefmarke von originalen Druckstöcken und Druckformen, der nicht mehr für den Verkauf am Postschalter und zu Frankaturzwecken vorgesehen ist. Eine genaue Definition variiert in der Praxis je nach Sammelgebiet.

Abgrenzung "Neudruck" - "Nachdruck"

In der Philatelie besteht der Unterschied zwischen Neudruck und Nachdruck darin, dass der Nachdruck nicht von originalem Material gedruckt wurde. Der Nachdruck ist immer einer Fälschung gleichzusetzen. Neudrucke sind auch von Postverwaltungen selbst veranlasst worden, um vollständige Schalterbogen zu dokumentieren oder die Neudrucke anderen Postverwaltungen zur Verfügung zu stellen. Neudrucke kann es auch postalisch korrekt verwendet geben.

Abgrenzung "amtlicher Neudruck" - "Neue Auflage"

Veranlasst eine Postverwaltung den Druck einer früheren, bildgleichen Marke, die mit anderem Material hergestellt wird, zum Verkauf an das Publikum, spricht man von einer neuen Auflage. Ist die Auflage nicht zum normalen Verkauf und zur Frankatur vorgesehen, spricht man von amtlichem Nachdruck. Beispiel: die erste Auflage von Baden 1851-1858), auf anderer Papiersorte gedruckt im Jahr 1866 und 1867. Der Druck ist stärker, auch weil die originalen Platten stärker abgenutzt sind und das Schriftmetall weiter auseinander gedrückt.

Baden 1ND
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Baden 1ND

Amtliche und private Neudrucke

Im weiteren Sinn werden amtliche und private Neudrucke unterschieden. Nach heutigen Begriffen sind private Neudrucke den Nachdrucken gleichzusetzen. Das trifft besonders auf Drucke zu, bei denen nicht mehr jeder Bestandteil des Druckmaterials original ist. Das sind zum Beispiel Nachgravierungen beim Tiefdruckverfahren oder der Ersatz von nicht mehr im Original vorhandenen Typen beim Hochdruckverfahren.

Im engeren und heutigen Sinn sind Neudrucke von staatlichen Postverwaltungen in Auftrag gegeben und von originalen Druckstöcken oder Druckplatten nach dem Ende der Frankaturgültigkeit hergestellt. Diese Definition findet sich in der Einführung aktueller Michel-Kataloge. Im Michel-Deutschlandkatalog werden die 1866 und 1867 hergestellten amtlichen Neudrucke der ersten Briefmarken von Baden aus dem Jahr 1850 als Neudrucke bezeichnet, obwohl die ursprünglichen Marken bis 31.12.1871 gültig waren. Neudrucke von Thurn und Taxis-Briefmarken aus dem Jahr 1909 werden auch als Neudrucke bezeichnet, obwohl die Postverwaltung nicht staatlich war. Das Haus Thurn und Taxis wird als Postverwaltung betrachtet. Deshalb sind auch zwei Werte, die von neuen Platten gedruckt wurden, als Neudruck aufgeführt.

Nachdrucke, Faksimile, Fälschungen

Nachdrucke mit bildseitiger Kennzeichnung "Faksimile" werden auch einfach Faksimile genannt. Andere Signaturen in diesem Sinne, wie FAUX, FORGERY, FALSO oder FALSCH, kennzeichnen einfach eine Fälschung. Nicht amtliche Neudrucke werden von vielen Prüfern ebenfalls als "FALSCH" signiert.

Quelle

Der Text auf dieser Seite basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel Neudruck (Philatelie) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Die Inhalte stehen unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0. Eine Liste der Autoren ist dort abrufbar. Die Artikel hier und bei Wikipedia (erstlesen) sind jeweils von Jürgen Kraft (Stand bis 28.9.2014)

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