Organisation der Bundespost

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Inhaltsverzeichnis

Bundespost

Nach der Beendigung des Zweiten Weltkrieges wurde der gesamte Postdienst im Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches durch Verordnung der Besatzungsmächte eingestellt. An dem Organisationsaufbau wurde bei der Wiederaufnahme nichts geändert. Es gab die Postämter, Zweigpostämter, Poststellen I und II und Posthilfsstellen. Als Sonderämter die Postscheckämter, Postsparkassenämter (seit dem 1. Januar 1939) und die Werkstätten der Post. Nach Gründung der Deutschen Bundespost waren im Bundesgebiet 1594 Postämter vorhanden. In den folgenden Jahren wurden in größeren Städten mit mehreren Postämtern im Zuge betriebsorganisatorischer Maßnahmen bestimmte Aufgaben wie Paketumschlag, Briefabgang, Paket- und Briefzustellung bei geeigneten großen Ämtern zusammengefasst. Dadurch wurden viele Postämter durch den Abzug der Aufgaben zu Zweigpostämtern. Die Zahl der selbständigen Postämter ging im Bundesgebiet von 1594 im Jahre 1946 auf 1376 im Jahre 1956 zurück. Diese Maßnahmen wurden von jeder OPD anders durchgeführt, was zu großen Unterschieden im Organisationsaufbau in den einzelnen OPD-Bezirken führte.

Zeittafel zur Postorganisation
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Zeittafel zur Postorganisation

Um hier Abhilfe zu schaffen, wurden vom Bundesposministerium am 1. Januar 1959 die „Richtlinien über die Organisation der Postämter (V)“ erlassen. Sie behandeln die Aufgaben, die organische Stellung und die Einrichtung und Einordnung der Postämter und Amtsstellen, ihrer inneren Gliederung bis zu den Dienststellen und die Bewertung sowie das Verfahren zur Besetzung leitender Dienstposten bei den Ämtern und Amtsstellen. Bei den Postämtern unterschied man nun zwischen dem Postamt mit Verwaltungsdienst - Postamt (V) - und dem Postamt.

Das Postamt (V) ist als selbständiges Amt eine untere Bundesbehörde und wird von einem Amtsvorsteher geleitet. Die Bezeichnung Postamt (V) wird nur zur Unterscheidung im inneren Geschäftsverkehr angewendet. Das Postamt entspricht hinsichtlich seiner Stellung und seiner Aufgabe im Wesentlichen dem bisherigen Zweigpostamt. Für den Dienst beim Postamt ist ein Betriebsleiter verantwortlich, er ist als Vorgesetzter gegenüber dem beim Postamt eingesetzten Personal weisungs- und aufsichtsbefugt.

Die Organisationsform und die Rechtsverhältnisse der Poststellen und Posthilfsstellen und der Posthalter und Hilfsposthalter wurden nicht verändert.

Das Ende

Zum 1. Juli 1991 wurde aus der Postordnung eine Reihe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus der ADA, der Allgemeinen-Dienst-Anweisung, wurden Allgemeine Dienstanordnungen.

Zum 1. März 1993 änderte sich das gesamte Konzept, sowohl im Inlands-, als auch im Auslandsdienst, was natürlich eine vollständige Neubearbeitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich machte.

Zum 1. Januar 1995 schließlich wurde aus der guten alten Bundespost die Deutsche POST A.G. und wieder gab es neue AGB´s


Siehe Auch

Zur Vertiefung

  • Werner Steven: “Postbuch für die Jahre 1945 - 1992, nach amtlichen Quellen bearbeitet”, Braunschweig, Eigenverlag, 1994
  • Wern Steven: “Postgebührenbuch für die Jahre 1991 bis 2001, bis zum Ende der Deutschen Mark, nach amtlichen Quellen bearbeitet, Braunschweig, Eigenverlag, 2001
  • Steinmetz/Elias:„Geschichte Der Deutschen Post", Band 4, Bonn 1979.
  • „Handwörterbuch des Postwesens" 1953, Frankfurt (Main).
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