Preußische Postorganisation

Aus StampsWiki

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 11:14, 27. Okt 2011
Werner Steven (Diskussion | Beiträge)
(Zur Vertiefung)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version
Werner Steven (Diskussion | Beiträge)
(Siehe auch)
Zeile 1: Zeile 1:
- 
== Die Preußische Postorganisation == == Die Preußische Postorganisation ==
-Am 16. Dezember 1808 wurde die Verfassung der obersten Staatsbehörden in bezug auf die innere Landes- und Finanzverwaltung geändert. War bisher die Post dem Departement für Fabriken und Handel unterstellt, wurde nun das General-Postamt der 1. Abteilung des Ministeriums des Inneren (Allgemeine Polizei) zugeteilt. Die technische Verwaltung blieb weiterhin selbständig. Schon am 27. Oktober 1810 bildete das General-Postamt eine besondere Abteilung (4.) innerhalb des Innenministeriums. Am 3. Juni 1814 wird die Postverwaltung vom Ministerium losgelöst und dem General-Postmeister allein untergeordnet. Die Kontrolle und Oberleitung blieb jedoch noch dem Staatskanzler vorbehalten. Mit dem Tode Hardenbergs am 26.November 1822 blieb die Stelle des Staatskanzlers unbesetzt. Die Postverwaltung unter dem [[General-Postmeister von Nagler]] wurde nun selbständig und unterstand unmittelbar dem König (Kab. Ordre v. 4. April 1823).+Am 16. Dezember 1808 wurde die Verfassung der obersten Staatsbehörden in Bezug auf die innere Landes- und Finanzverwaltung geändert. War bisher die Post dem Departement für Fabriken und Handel unterstellt, wurde nun das General-Postamt der 1. Abteilung des Ministeriums des Inneren (Allgemeine Polizei) zugeteilt. Die technische Verwaltung blieb weiterhin selbständig. Schon am 27. Oktober 1810 bildete das General-Postamt eine besondere Abteilung (4.) innerhalb des Innenministeriums. Am 3. Juni 1814 wird die Postverwaltung vom Ministerium losgelöst und dem General-Postmeister allein untergeordnet. Die Kontrolle und Oberleitung blieb jedoch noch dem Staatskanzler vorbehalten. Mit dem Tode Hardenbergs am 26.November 1822 blieb die Stelle des Staatskanzlers unbesetzt. Die Postverwaltung unter dem [[Von Nagler|General-Postmeister von Nagler]] wurde nun selbständig und unterstand unmittelbar dem König (Kab. Ordre v. 4. April 1823).
Zu dieser Zeit gab es keine Provinzialbehörde. Die Postämter unterstanden unmittelbar dem General-Postamt in Berlin. Der Vorsteher eines Postamts war der Postmeister. Die Amtsbezeichnung Ober-Postdirektor und Postdirektor waren Ehrentitel für die Vorsteher der Postämter an Regierungssitzen und bei den Grenzpostämtern, jedoch waren sie ohne weitergehende Befugnisse. Zu dieser Zeit gab es keine Provinzialbehörde. Die Postämter unterstanden unmittelbar dem General-Postamt in Berlin. Der Vorsteher eines Postamts war der Postmeister. Die Amtsbezeichnung Ober-Postdirektor und Postdirektor waren Ehrentitel für die Vorsteher der Postämter an Regierungssitzen und bei den Grenzpostämtern, jedoch waren sie ohne weitergehende Befugnisse.
[[Bild:1823-org.JPG|thumb|Preußische Postorganisation]] [[Bild:1823-org.JPG|thumb|Preußische Postorganisation]]
-Die '''Postämter''', zu diesen zählten auch das Hofpostamt und die Oberpostämter, hatten für die richtige Portoerhebung und die Berechnung der Postgebühren zu haften. Sie mußten auch Ersatz leisten, wenn von untergeordneten Behörden Fehler gemacht worden waren. Sie vermittelten den Verkehr von Personen, Briefen, Geldern und Paketen auf den Postkursen und waren für die Sicherheit auf diesen Kursen verantwortlich. Für Sendungen von hohem Wert war der Postmeister befugt, bewaffnete Männer als Postbegleiter mitreisen zu lassen. Zur Überwachung des Portos hatte der Postmeister oder sein Stellvertreter die ankommende und abgehende Post genau zu prüfen.+Die '''Postämter''', zu diesen zählten auch das Hofpostamt und die Oberpostämter, hatten für die richtige Portoerhebung und die Berechnung der Postgebühren zu haften. Sie mussten auch Ersatz leisten, wenn von untergeordneten Behörden Fehler gemacht worden waren. Sie vermittelten den Verkehr von Personen, Briefen, Geldern und Paketen auf den Postkursen und waren für die Sicherheit auf diesen Kursen verantwortlich. Für Sendungen von hohem Wert war der Postmeister befugt, bewaffnete Männer als Postbegleiter mitreisen zu lassen. Zur Überwachung des Portos hatte der Postmeister oder sein Stellvertreter die ankommende und abgehende Post genau zu prüfen.
Weiter hatte der Postmeister dafür Sorge zu tragen, daß die Sendungen schnell und richtig zugestellt wurden. Weiter hatte der Postmeister dafür Sorge zu tragen, daß die Sendungen schnell und richtig zugestellt wurden.
-Den Postämtern waren Nebenpostämter zugeordnet. Die '''Postwärterämter''', auch '''Postverwaltungen''' und '''Post-Expediteurs''' genannt, wurden in der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. (1713-1740) begründet. Sie waren hinsichtlich des Kassen- und Rechnungswesens dem nächstgelegenen Postamt zugeteilt, standen aber sonst unmittelbar unter dem General-Postamt. Die Verwaltung der Postwärterämter wurde in der Regel Ortseinwohnern als Nebenbeschäftigung übertragen. Gelegentlich der Stein-Hardenbergischen Verwaltungsreform, die auch einige Änderungen in der Behördenverfassung der Post brachte, erhielten die Postwärterämter den Namen Post-Expeditionen, ohne daß an ihrer rechnungsmäßigen Unterstellung unter die Postämter etwas geändert wurde.+Den Postämtern waren Nebenpostämter zugeordnet. Die '''Postwärterämter''', auch '''Postverwaltungen''' und '''Post-Expediteurs''' genannt, wurden in der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. (1713-1740) begründet. Sie waren hinsichtlich des Kassen- und Rechnungswesens dem nächstgelegenen Postamt zugeteilt, standen aber sonst unmittelbar unter dem General-Postamt. Die Verwaltung der Postwärterämter wurde in der Regel Ortseinwohnern als Nebenbeschäftigung übertragen. Gelegentlich der Stein-Hardenbergischen Verwaltungsreform, die auch einige Änderungen in der Behördenverfassung der Post brachte, erhielten die Postwärterämter den Namen Post-Expeditionen, ohne dass an ihrer rechnungsmäßigen Unterstellung unter die Postämter etwas geändert wurde.
Der '''Postwärter''' hatte nur einen verhältnismäßig kleinen Geschäftskreis zu verwalten. Für jeden durch sein Versehen entstandenen Verlust hatte er Ersatz zu leisten und hatte daher dem vorgeordneten Postamt eine Kaution zu stellen. Er hatte die Ankunftsund Abgangszeiten der Post im Stundenzettel zu vermerken, die aus dem Orte hinzukommenden Poststücke aus dem Frachtzettel ins Manual einzutragen, die durchgehenden Sachen jedoch nur summarisch aufzuzeichnen, um Zeit zu sparen. Die eingehenden Karten hatte er selber aufzurechnen und sie jeden Tag an das vorgesetzte Postamt einzusenden. Zu seinen Pflichten gehörte weiter die Bereithaltung von Pferd und Wagen für die Extraposten oder zumindest die schnelle Abfertigung. Noch schneller waren Staffettendepeschen zu versorgen. Der '''Postwärter''' hatte nur einen verhältnismäßig kleinen Geschäftskreis zu verwalten. Für jeden durch sein Versehen entstandenen Verlust hatte er Ersatz zu leisten und hatte daher dem vorgeordneten Postamt eine Kaution zu stellen. Er hatte die Ankunftsund Abgangszeiten der Post im Stundenzettel zu vermerken, die aus dem Orte hinzukommenden Poststücke aus dem Frachtzettel ins Manual einzutragen, die durchgehenden Sachen jedoch nur summarisch aufzuzeichnen, um Zeit zu sparen. Die eingehenden Karten hatte er selber aufzurechnen und sie jeden Tag an das vorgesetzte Postamt einzusenden. Zu seinen Pflichten gehörte weiter die Bereithaltung von Pferd und Wagen für die Extraposten oder zumindest die schnelle Abfertigung. Noch schneller waren Staffettendepeschen zu versorgen.
Zeile 34: Zeile 33:
Die Postexpeditonen waren nun selbständige Postanstalten geworden, sie unterstanden unmittelbar der OPD. Die Vorsteher der Postexpeditionen I. Klasse waren kündbare Fachbeamte mit der Amtsbezeichnung Postexpeditient, die der II. Klasse nebenamtlich tätige Ortseinwohner mit der Bezeichnung Postexpediteur. Die Amtsbezeichnungen Post-Speditionsämter bzw. Post-Speditions-Bureaus wurden mit Amtsblatt Verfügung 20 vom 29. Januar 1856 in '''Eisenbahn-Postämter''' bzw. '''Eisenbahn-Postbüros''' umbenannt. Die Postexpeditonen waren nun selbständige Postanstalten geworden, sie unterstanden unmittelbar der OPD. Die Vorsteher der Postexpeditionen I. Klasse waren kündbare Fachbeamte mit der Amtsbezeichnung Postexpeditient, die der II. Klasse nebenamtlich tätige Ortseinwohner mit der Bezeichnung Postexpediteur. Die Amtsbezeichnungen Post-Speditionsämter bzw. Post-Speditions-Bureaus wurden mit Amtsblatt Verfügung 20 vom 29. Januar 1856 in '''Eisenbahn-Postämter''' bzw. '''Eisenbahn-Postbüros''' umbenannt.
 +
 +== Siehe auch ==
 +
 +* [[Organisation der Reichspost]]
 +* [[Organisation der Bundespost]]
 +* [[Organisation der Deutschen Post]]
== Zur Vertiefung == == Zur Vertiefung ==

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

Die Preußische Postorganisation

Am 16. Dezember 1808 wurde die Verfassung der obersten Staatsbehörden in Bezug auf die innere Landes- und Finanzverwaltung geändert. War bisher die Post dem Departement für Fabriken und Handel unterstellt, wurde nun das General-Postamt der 1. Abteilung des Ministeriums des Inneren (Allgemeine Polizei) zugeteilt. Die technische Verwaltung blieb weiterhin selbständig. Schon am 27. Oktober 1810 bildete das General-Postamt eine besondere Abteilung (4.) innerhalb des Innenministeriums. Am 3. Juni 1814 wird die Postverwaltung vom Ministerium losgelöst und dem General-Postmeister allein untergeordnet. Die Kontrolle und Oberleitung blieb jedoch noch dem Staatskanzler vorbehalten. Mit dem Tode Hardenbergs am 26.November 1822 blieb die Stelle des Staatskanzlers unbesetzt. Die Postverwaltung unter dem General-Postmeister von Nagler wurde nun selbständig und unterstand unmittelbar dem König (Kab. Ordre v. 4. April 1823).

Zu dieser Zeit gab es keine Provinzialbehörde. Die Postämter unterstanden unmittelbar dem General-Postamt in Berlin. Der Vorsteher eines Postamts war der Postmeister. Die Amtsbezeichnung Ober-Postdirektor und Postdirektor waren Ehrentitel für die Vorsteher der Postämter an Regierungssitzen und bei den Grenzpostämtern, jedoch waren sie ohne weitergehende Befugnisse.

Preußische Postorganisation
vergrößern
Preußische Postorganisation

Die Postämter, zu diesen zählten auch das Hofpostamt und die Oberpostämter, hatten für die richtige Portoerhebung und die Berechnung der Postgebühren zu haften. Sie mussten auch Ersatz leisten, wenn von untergeordneten Behörden Fehler gemacht worden waren. Sie vermittelten den Verkehr von Personen, Briefen, Geldern und Paketen auf den Postkursen und waren für die Sicherheit auf diesen Kursen verantwortlich. Für Sendungen von hohem Wert war der Postmeister befugt, bewaffnete Männer als Postbegleiter mitreisen zu lassen. Zur Überwachung des Portos hatte der Postmeister oder sein Stellvertreter die ankommende und abgehende Post genau zu prüfen.

Weiter hatte der Postmeister dafür Sorge zu tragen, daß die Sendungen schnell und richtig zugestellt wurden.

Den Postämtern waren Nebenpostämter zugeordnet. Die Postwärterämter, auch Postverwaltungen und Post-Expediteurs genannt, wurden in der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. (1713-1740) begründet. Sie waren hinsichtlich des Kassen- und Rechnungswesens dem nächstgelegenen Postamt zugeteilt, standen aber sonst unmittelbar unter dem General-Postamt. Die Verwaltung der Postwärterämter wurde in der Regel Ortseinwohnern als Nebenbeschäftigung übertragen. Gelegentlich der Stein-Hardenbergischen Verwaltungsreform, die auch einige Änderungen in der Behördenverfassung der Post brachte, erhielten die Postwärterämter den Namen Post-Expeditionen, ohne dass an ihrer rechnungsmäßigen Unterstellung unter die Postämter etwas geändert wurde.

Der Postwärter hatte nur einen verhältnismäßig kleinen Geschäftskreis zu verwalten. Für jeden durch sein Versehen entstandenen Verlust hatte er Ersatz zu leisten und hatte daher dem vorgeordneten Postamt eine Kaution zu stellen. Er hatte die Ankunftsund Abgangszeiten der Post im Stundenzettel zu vermerken, die aus dem Orte hinzukommenden Poststücke aus dem Frachtzettel ins Manual einzutragen, die durchgehenden Sachen jedoch nur summarisch aufzuzeichnen, um Zeit zu sparen. Die eingehenden Karten hatte er selber aufzurechnen und sie jeden Tag an das vorgesetzte Postamt einzusenden. Zu seinen Pflichten gehörte weiter die Bereithaltung von Pferd und Wagen für die Extraposten oder zumindest die schnelle Abfertigung. Noch schneller waren Staffettendepeschen zu versorgen.

In kleineren Orten waren Briefsammlungen eingerichtet worden. Wie schon der Name sagt, beschränkte sich der Geschäftskreis nur auf die Abfertigung des Postboten oder auf die Abgabe der vorhandenen Briefe an die durchgehenden Posten, die Sammlung und Aushändigung der Lokalkorrespondenz und auf die Berechnung des eingenommenen Portos.

Die Bildung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten brachte die Post als 1. Abteilung, Postdepartement, an dieses Ministerium. Die Stelle des General-Postmeisters wurde nicht besetzt, seine Aufgaben übernahm der Minister.

Der 1. Mai 1849 brachte die Eröffnung von 8 Post-Speditionsämtern, ihnen waren die in den Zügen tätigen Post-Speditions-Bureaus unterstellt.

Ober-Postdirektion

Seit dem 1. Oktober 1849 war der Leiter des Generalpostamts der General-Postdirektor G. H. Schmückert. Mit ihm begann eine Neuordnung des Postwesens, sowohl in der Verwaltung als auch im Dienstbetrieb.

Für jeden Regierungsbezirk und für Berlin wurde je eine Ober-Post-Direktion eingerichtet. Sämtliche Postanstalten des Bezirks wurden der OPD untergeordnet. Nur das Ober-Postamt in Hamburg blieb dem General-Postamt unterstellt. Für die anderen Ober-Postämter fiel diese Bezeichnung weg.

Mit Amtsblattverfügung 147 vom 21.Juli 1850 wurden vier Klassen für die untergeordneten Postanstalten eingeführt. Die Postämter 1. und 2. Klasse wurden von pensionsberechtigten Provinzialbeamten 1. bzw. 2. Klasse geleitet. Als Vorsteher der Postexpeditionen 1. Klasse wurden Provinzialbeamte 3. Klasse vorgesehen. Die Postexpeditionen 2. Klasse wurden Ortseinwohnern übertragen.

Alle diese Postanstalten rechneten mit der Bezirks-Ober-Postkasse ab. Die General-Postkasse in Berlin war schon 1849 aufgehoben worden.

Als Ausnahme waren die Speditionsämter in dieser Klasseneinteilung nicht berücksichtigt. Sie wurden auf Grund besonderer Aufträge im Einzelfall verwaltet, an ihrer Spitze stand der Postdirektor. Die Vorsteher der Postämter I erhielten die Amtsbezeichnung Postdirektor und den Rang der höheren Provinzialbeamten V. Klasse, die Vorsteher der Postämter II die Amtsbezeichnung Postmeister und den Rang der III. Klasse der Subalternen.

Die Postexpeditonen waren nun selbständige Postanstalten geworden, sie unterstanden unmittelbar der OPD. Die Vorsteher der Postexpeditionen I. Klasse waren kündbare Fachbeamte mit der Amtsbezeichnung Postexpeditient, die der II. Klasse nebenamtlich tätige Ortseinwohner mit der Bezeichnung Postexpediteur. Die Amtsbezeichnungen Post-Speditionsämter bzw. Post-Speditions-Bureaus wurden mit Amtsblatt Verfügung 20 vom 29. Januar 1856 in Eisenbahn-Postämter bzw. Eisenbahn-Postbüros umbenannt.


Siehe auch

Zur Vertiefung

Werner Steven: “Die Postorganisation”, Deutsche Zeitung für Briefmarkenkunde, Nr. 21/1981, Seite 4300

Persönliche Werkzeuge
Externe Links
stampsX-Forum, kompetente Antworten zu philatelistischen Fragen
Stempeldatenbank
Philalinks