Schleswig-Holstein Postgeschichte

Aus StampsWiki

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 10:38, 25. Jan 2012
Werner Steven (Diskussion | Beiträge)
(Waffenstillstand von Malmö)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 10:38, 25. Jan 2012
Werner Steven (Diskussion | Beiträge)
(1894 Waffenstillstand von Berlin)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 207: Zeile 207:
Nach der Annahme der Paulskirchenverfassung und der Kündigung des Waffenstillstands von Malmö am 22. Februar 1848 durch Dänemark flammte der Krieg im April 1849 wieder auf. Nach der Annahme der Paulskirchenverfassung und der Kündigung des Waffenstillstands von Malmö am 22. Februar 1848 durch Dänemark flammte der Krieg im April 1849 wieder auf.
-== 1894 Waffenstillstand von Berlin ==+== 1849 Waffenstillstand von Berlin ==
Der Berliner Waffenstillstand vom 10. Juli 1849 wurde weder von der Statthalterschaft der Herzogtümer SchleswigHolstein, noch von der Landesversammlung anerkannt. Der aktive Widerstand aber einstweilen aufgegeben. Die Statthalterschaft blieb, ab dem 27. März 1849, auf Holstein beschränkt. Am 30. März 1849 kam die „Statthalterschaft des Herzogthums Lauenburg" hinzu. Der Berliner Waffenstillstand vom 10. Juli 1849 wurde weder von der Statthalterschaft der Herzogtümer SchleswigHolstein, noch von der Landesversammlung anerkannt. Der aktive Widerstand aber einstweilen aufgegeben. Die Statthalterschaft blieb, ab dem 27. März 1849, auf Holstein beschränkt. Am 30. März 1849 kam die „Statthalterschaft des Herzogthums Lauenburg" hinzu.

Version vom 10:38, 25. Jan 2012

Schleswig-Holstein besteht aus den zwischen Königsau und Elbe, Ost- und Nordsee gelegenen 3 Herzogtümern Schleswig, Holstein und Lauenburg sowie dem Fürstentum Lübeck (in Personalunion mit den Oldenburgischen Enklaven Eutin und Schwartau. Die Oldenburger stellten die Fürstbischöfe von Lübeck). Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg und dem Deutschen Krieg erhielt das Fürstentum Lübeck 1867 zum Ausgleich von Erbansprüchen in Schleswig-Holstein das Amt Ahrensbök von Preußen.

Inhaltsverzeichnis

Die dänische Zeit

Die Einrichtung des Postwesens ist zuerst unter König Christian IV. (1577 -1648, König von Dänemark und Norwegen) zu Stande gekommen. Am 24. Dezember 1624 erschien die erste dänische Postordnung. Es wurde eine Post auf Rechnung der Städte zwischen Kopenhagen und Hamburg, die mit einer Post für Jütland in Verbindung stand, errichtet. Die Oberleitung dieser Post lag in den Händen von vier Kaufleuten, die sich den Titel „Postverwalter“ gegeben hatten. Ihr Anliegen war die Anbindung an das Ausland. Sie richteten sieben Postkurse ein, deren wichtigste die Brief- und Paketpost zwischen Kopenhagen und Hamburg war. Sie führte über Kolding, Hadersleben, Flensburg, Gottorf, Rendsburg und Itzehoe zum dänischen Postmeister in Hamburg. Das Porto für den einfachen Brief bis Flensburg kostet 6 (ß), bis Hamburg 8 Schillinge. Für Doppelbriefe waren 9 bzw. 12 Schillinge zu zahlen.

Verpachtung

König Friedrich III. (1609 - 1670, König von Dänemark und Norwegen) musste, nach dem Krieg mit Schweden, die Souveränität des Herzogs von Holstein-Gottorf anerkennen. Ihm bot der Hamburger Kaufmann Klingenberg an, die dänische Post neu zu organisieren. Der König nahm an und macht Klingenberg im Juli 1653 zum dänischen Generalpostmeister. Er sollte 30 Jahre lang die Post ausschließlich mit eigenem Geld und Boten betreiben. Seine Post wurde subventioniert. Er musste Briefe des Königs und die einiger seiner Beamten portofrei besorgen. Der Vertrag wurde nicht verlängert. Am 31. Mai 1865 musste Klingenberg das Postwesen gegen eine Entschädigung von 12.000 Speziestalern an den unehelichen Sohn Christian V. und Feldmarschall, Grafen Christian Güldenlöwe abtreten.

Die Postordnung vom 25. Dezember 1694, erlassen von Christian V. (1646 - 1699 war von 1670 bis 1699 König von Dänemark und Norwegen) hatte eineinhalb Jahrhundert Gültigkeit. Sie bestimmte, dass die Reitpost zwischen Hamburg und Kopenhagen mit guten Poststillionen zu besetzten sei und das immer, tags oder nachts, gute Pferde zur Verfügung stehen mussten, um damit die Meile in 45 Minuten bewältigt werden konnte. Es wurden 1704 Uniformen in den Oldenburgischen Farben rot und gelb, noch heute die Farben der dänischen Post, eingeführt.

Staatspost

Als der König sah, welchen Gewinn die Witwe Krag mit der Post hatte (25.000 Reichstaler jährlich), wünschte Frederik IV. (1671–1730 König von Dänemark und Norwegen und Herzog von Schleswig und Holstein von 1699 bis 1730) das Postwesen für sich. Die Witwe Krag musste 1711 das Postwesen gegen ein Ruhegehalt von 4.000 Reichstalern jährlich an den König abtreten. Der Erlös ging an die dänische Ostindien Mission und diente der Zahlung diverser Beamtenrenten.

Am 17. November 1710 erließ der (minderjährige) Herzog Karl Friedrich von Holstein-Gottorp (1700 - 1739, ab 1702 Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorp) durch seine Regierung eine neue Postordnung, er stellte Postmeister ein und errichtete Postämter. Nun war die Beförderung von Personen, Briefen und Paketen ausschließlich der Post vorbehalten. Dazu wurden regelmäßige Verbindungen zwischen den wichtigsten Orten des Landes eingerichtet und unterhalten.

Die Einrichtung einer Frachtpost zwischen Kopenhagen und Hamburg im Jahre 1614 wurde im Jahre 1736 verbessert. Anfang des 18. Jahrhunderts wurde gefahren:

  • eine Frachtpost von Hamburg aus über Jtzehoe, Rendsburg, durch Schleswig usw. über den kleinen Belt, durch Fünen, über den großen Belt und durch Seeland, nach Kopenhagen (66¼ Meilen)
  • eine zweite Frachtpost von Hamburg von Jtzehoe aus über Meldorf usw. an der Nordsee bis Tondern hinauf,
  • eine dritte über Neumünster und Kiel nach Schleswig durch die Herzogtümer über Fehmarn, Laaland, Falster und Wordingborg nach Kopenhagen (44¾ Meilen)

Wegen der Schwierigkeiten des Transports durch Eisboote im Winter, war der erste Weg der Postweg.

Zweimal die Woche fuhr die Wagriesche (Fehmarn) Frachtpost nach dem östlichen Holstein, einmal wöchentlich die Kopenhagener Frachtpost, die wie die Dithmarsische und die Schleswig - Holsteinische Frachtpost von Hamburg abgehen ließen.

Stand 1799

 Taxtabelle Schleswig
vergrößern
Taxtabelle Schleswig

Das Postwesen in den dänischen Staaten stand unter der Oberaufsicht eines eigenen Kollegiums, des königl. Generalpostamtes in Kopenhagen.

  • In den beiden Herzogtümern waren 45 Poststationen, mit 52 Postbedienten als Inspektor, Postmeister, Posthalter usw. beschäftigt. In den meisten Postorten war eine Extrapost angeschlossen. Der Aufbau weiterer Extraposten war beschlossen.

Die Postillione sollen mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Einkehr ohne Einwilligung der Reisenden wurde mit 24 Schilling (ßl), das Rauchen mit einem Rigsbankdaler bestraft.

Nach einer Verordnung vom 28. Mai 1762. sollten die ordinairen Posten im Sommer (Mai bis Michaelis) binnen ¼ im Winter 1½ Stunden eine Meile fahren. Der Reisende zahlte für jede Meile 10 ßl, dabei waren 50 Pfund Gepäck frei. Für die Einschreibung wurden weitere 2 ßl fällig. Der Schein als Beweis der Einschreibung oder Zahlung kostete ebenfalls 2 ßl. An jeder Station, wo umgepackt werden mußte, hatte der Postillion ein Trinkgeld von 4 ßl zu erwarten. Das Porto über Wasser mit Eisboten kostete, über den Großen Belt, 2 Rthlr, über den kleinen Belt und zwischen Seeland und Falster 1 Rthlr und zwischen Middelfahrt und Snoghoy 24 ßl.

Extraposten sollten in ¾ Stunden weiter befördert werden. Jede Verspätung von ½ Stunde wurde mit 24 ßl bestraft. Soweit die Regel, die nicht ohne Ausnahmen war. Gefahren wurde mit so genannten holsteinischen Kührwagen, ein von vier Pferden gezogener offener Leiterwagen. Das Postgeld für die Extrapost beträgt 16 ßl, für Kuriere 24 ßl, für Staffetten 28 ßl je Meile für jedes Pferd. Die Anzahl Pferde und welcher Wagen in Frage kam, war genau geregelt.Zu diesen Kosten kam noch das Wagenmeistergeld für jeden Wagen 2 ßl, und das Trinkgeld für Extraposten und Kuriere von 4 ßl die Meile. Stand eine Extrapost nicht zur Verfügung, so war ein Passierschein zu 2 ßl je Person am Postschalter zu erwerben um private Fuhrunternehmer nehmen zu dürfen. Wurde das versäumt, waren die entgangenen Kosten für die Extrapost sowie zusätzlich 10 Reichstaler, und für jede nicht eingeschriebe Person 5 Reichstaler Strafe zu zahlen. Für die Durchfahrt durch Stationsorte, mit eigen oder anderen Fuhrwerken, war ein Passierschein zu 2 ßl zu entrichten.

Es gingen folgende Post:

  • die schleswig-holsteinische fahrende von Altona und Hamburg bis Hadersleben in grader Richtung durch Holstein über Ulzburg, Bramstedt, Neumünstcr, Nortorf, Rendsburg, durch Schleswig über Schleswig, Flensburg , Apenrade. Mit derselben vereinigen sich mehrere Nebenposten. Sie ging nur einmal die Woche.
  • die wagriensche (Fehrman) Post, zweimal wöchentlich zwischen Kiel, Altona und Hamburg über Preez, Plön, Segeberg, Oldesloe, Ahrensburg und Wandsbek,.
  • die dithmarsische Post ging einmal wöchentlich zwischen Altona, Hamburg und Schleswig über Pinneberg, Elmshorn, Itzehoe, Meldorf, Heide, Lunden, Fredrichsstadt. und Husum,.
  • Eine reitende Post, die sogenannte Kieler, ging einmal wöchentlich.
  • Hinzu kam die zweimal reitende und die einmal fahrende Post der Schweden über Kopenhagen - durch beide Herzogtümer - nach Hamburg.

Seit 1795 durften auch die sonst zur Briefpost gehörigen Briefe mit der Frachtpost versendet werden.

Währung

 Übersicht

Die dänische Währungsordnung, von 1625, bestand aus 12 Pfennig = 1 skilling, 16 Skilling = 1 Mark, 6 Mark = 1 Rigsdaler und 8 Mark eine Krone.

Von 1713 an koexistierten zwei verschiedene Systeme. Courant, eine verdorbene Währung, die es auch als Banknotenausgabe gab und der Rigsdaler species. Er enthielt 4∕37 der Köln Mark von feinem Silber (d.h., 9 ¼ Rigsdaler entsprachen einer Köln Mark). Ein Rigsbankdahler = 4 ort (je 24 skillinge) = 6 Mk zu je 19 Skillinge / 1 dänischer Skilling = 1¼ schilling Courant.

1788 wurde die schleswig-holsteinische Landesmünze eingeführt. Es war eine Speziesmünze (9¼ aus der Mark), wie der dänische Rigsdaler und der hamburger Banco. Der geprägte Speziestaler glich einem Taler 12 ßl oder 60 Schilling Courant. Neben den Münzen gab es repäsentierende Spezieszettel. 80 Speziestaler entsprachen 100 Taler courant. Da beide Währungen gleich waren, konnten sie im gleichen Verhältnis genutzt werden. Im Handel waren, im geringen Umfang, auch noch fremde Währungen im Umlauf.

1813, einer Finanzkrise folgend, galt ein Rigsbankdaler = 96 Rigsbankskilling) und entsprach dem halben Rigsdaler species oder 6 Rigsdaler courant. 1854 verschwand der Rigsdaler courant. Aus dem Rigsbankdaler und Rigsbankskilling wurde der Rigsdaler zu 96 skilling rigsmønt. oder der Rigsdaler entsprach 6 Mark à 16 Schilling. 1 Rigsdaler waren 2 skandinavische Kronen. Die Mark als 16 Schilling wurde in Norwegen und Dänemark ebenso wie in den Hansestädten Hamburg und Lübeck angewendet.

1873 bildete Dänemark und Schweden eine Finanzunion. Aus dem Rigsdaler wurde die Dänische Krone. 1 Krone entsprach einem halben Rigsdaler, einem ¼ Norwegischen Speciedaler oder einem Schwedischen Riksdaler.

Maaße und Gewichte

Die dänische Meile war gleich 12.000 Ellen = 24.000 Fuß oder 14,771 Fuß entsprachen einem Mittelgrad des Äquators, 66 Dänische entsprechen 67 geographische Meilen. Die dänische Seemeile entsprach der geograhischen Meile oder 23.634 dänische Fuß. Die Holsteinische Meile entsprach 1.650 hambuger Ruthen = 2.486 rheinländischem Fuß. Eine Ruthe war gewöhnlich 8 Ellen oder 16 hambuger Fuß a 12 Zoll.

Eine “Last Korn” wurde in Dänemark zu 12 Tonnen, man schätzte gewöhnlich eine Last auf 4.000 Pfund. Als Handelsgewicht galt das lübsche Gewicht, ungefähr ½ % leichter als das hamburgische. Ein Pfund hatte 16 Unzen oder 32 Lot, ein Lot 4 Quentien. Als Münzgewicht gilt die Mark zu 8 Unzen, eine Unze zu 2 Lot, ein Lot zu 4 Quentin, ein Quentin zu 4 Ort, 1 Ort zu 16 Aß. Bei den Apothekern hat das Pfund 12 Unzen, 96 Drachmen, 288 Scrupel 5.760 Gran und wiegt 7.438 holländische Aß

Stand 1833

Seit 1816 gab es in den Sommermonaten die erste wöchentlich einmalige Dampfschiffverbindung zwischen Kopenhagen und Kiel. Seit 1824 eine zweite nach Lübeck. Seit 1761 ging ein Paketboot nach Lübeck, musste aber 1773, auf Grund der Übernahme des großfürstlichen Anteil von Holstein durch Dänemark, Kiel anlaufen.

Das ganze Postwesen stand 1833 unter der General-Postdirektion in Kopenhagen.

  • Im Herzogtum Schleswig waren 12 Poststationen, nämlich zu Aaröesund, Apenrade, Bredstedt, Eckernförde, Flensburg, Friedrichstadt, Hadersleben, Husum, Lügumkloster, Schleswig, Sonderburg und Tondern.
  • Im Herzogtum Holstein waren 26 Poststationen, nämlich: zu Altona, Ahrensburg, Bornhöved, Bramstedt, Elmshorn, Heide, Heidkrug, Heiligenhafen, Jtzehoe, Lütjenburg, Neumünster, Neustadt, Kellinghusen, Kiel, Nortorf, Oldenburg, Oldesloe, Pinneberg, Ploen, Preetz, Remmels (Neumünster), Rendsburg, Scha(a)fstedt (Kreis Dithmarschen), Segeberg, Ulzburg.

Briefpost

Zur Beförderung von Briefen waren nur die Briefpost oder reitende Post zugelassen. Ausgenommen waren die Paketbegleitbriefe und Aktenbriefe über 9 Lot (23. Februar 1788). War keine fahrende Post zugänglich, nahm die Briefpost auch Geldsendungen und andere Sachen mit. Nach einer Verordnung von 22. Mai 1810 konnte das Briefporto ganz oder teilweise bezahlt werden.

  • Für die Briefe, die über das Thurn- und Taxische Postwesen in Hamburg gehen sollten galt die ausländische Briefposttaxe vom 22. Mai 1820, ebenso wie für die Briefe, welche über Lübeck nach Mecklenburg gingen. Der Frankozwang war aufgehoben.
  • Für Briefe nach Frankreich, Rußland, Preußen, Holland, West-, und Ostfriesland, dem Herzogtum Oldenburg, Bremen, Delmenhorst, Hannover, Braunschweig und dem übrigen Deutschland, mit Ausnahme von Österreich, konnte nach der Briefpostverordnung vom 1. Juli 1813 das Porto nur bis Hamburg bezahlt werden.
  • Königliche Dienstsachen, mit der Bezeichnnng, K. D. S. waren portofrei. Briefe an einzelne Mitglieder der Collegien mussten frankiert werden. Holte der Empfänger gleich nach der Ankunft der Post seine Briefe vom Posthaus ab, so wurde nach einem Circular vom 7. Februar 1813 kein Briefträgergeld erhoben, dahingegen war für jeden einzelnen Brief (auch für Dienstbriefe) der dem Empfänger ins Haus gebracht wurde, nach einem Circular vom 20. September 1816 1 Schilling (ßl. Cour.) zu entrichten. Das Briefsiegel wurde als ein Heiligtum betrachtet. (Circular vom 7. Febr. 1820.)

Frachtpost

Der Frachtpost war das Recht vorbehalten, Geld und alle andere Sachen von 40 Pfund und darunter, so wie auch Reisende, die postpflichtig sind, zu befördern.

Wenn die Frachtposten nur aus einem Wagen bestand, und Nachts ohne männliche Passagiere mit Geldsummen oder Kostbarkeiten bis 5.000 Reichstalern und darüber abgehen sollte, musste eine bewaffnete Person den Wagen begleiten (Circular vom 22. Januar 1820).

Das Postwesen garantierte für die der Post anvertrauten Sachen. Dazu waren die Wertbriefe offen einzuliefern. Sie wurden dann von der Post versiegelt. Die Garantie galt nur bis zur letzten Station. Für die ins Ausland gehenden Sachen nur bis zur Auslieferung an das ausländische Postkomptoir. Für den Verlust, etwa durch Plünderung oder Beraubung, trat die Post nicht ein,

Extrapost

Extraposten sind an die Stelle der Rollfuhren getreten. Die Postverordnungen vom 18. Mai 1762 und vom 7. November 1781 dienen als Norm für die Beförderung mit der Fracht und Extrapost. Spätere Verfügungen sorgten für die ständige zweckmäßigere Einrichtung des Beförderungswesens. Über die Ausführung wacht die General-postdirektion in Kopenhagen.

Extraposten hatten die Meile in einer Stunden zu bewältigen. Das das Gewicht des Wagens ausschlaggebend für die Geschwindigkeit war, wurde eine erwachsene Person mit 150 Pfund, Kinder unter 13 Jahren mit 25 Pfund gerechnet. Kinder unter 3 Jahren blieben unberücksichtigt. Eine erwachsene Person durfte demnach so viel Reisegut mit befördern bis unter Abzug seines persönliches Gewichtes 160 Pfund erreicht wurden. Das Übergewicht war gesondert zu zahlen.

Es konnten auf einem offenen holsteinischen Stuhlwagen mit 2 Pferden bis 700 Pfund, mit 3 Pferden 1000 Pfund und mit 4 Pferden 1400 Pfund befördert werden. Ein Wiener Wagen, einer Kutsche mit verhältnismäßig langem und nicht zu hohem Kasten, dessen Vorderverdeck weggenommen und dessen Hinterverdeck niedergeschlagen werden konnte, erforderte 2 Pferde und durfte 500 Pfund nicht übersteigen.

Innerhalb von einer Dreiviertelstunden, nachdem der Wagenmeister den Postillion bestellt hat, mußte er bereit sein. Für jede Viertelstunde Verspätung wurden ihm 12 ßL abgezogen. Unterwegs durfte der Postillion nicht ohne Erlaubnis der Reisenden Tabak rauchen, die Strafe dafür 24 ß, auch unterwegs nicht einkehren, Strafe von 6 ßl .

Zwischen Kiel und Altona ging seit Juni 1832 eine Schnellpost, eine Diligence. die in einer ¾ Stunde die Meile schaffte. Mit ihr wurden auch Briefe befördert.

    • Gudme, Andreas Christoffer: “Schleswig - Holstein, eine statistisch-geographisch-topographische Darstellung dieser Herzogtümer”, Kiel 1833 (books.google.de)

Andere Landesposten

Neben den dänischen Postrouten gab es weitere genehmigte Postverbindungen.

Postschweden

Hier sind die so genannten “Postschweden” zu nennen, die seit 1612, in eigener Zuständigkeit, die schwedische Regierungspost für über 250 Jahre durch Dänemark nach Hamburg brachten. Genau so lange wurde auch gestritten. Ohne Absprachen mit der dänischen Regierung, wurde unterwegs Post eingesammelt. Als man später mit Wagen fuhr, beförderten man auch Pakete und im Laufe der Zeit auch Passagiere. Das Problem bestand auch bei den eigenen Postillonen. So wurden spezielle Kugelpostwagen entwickelt, damit von ihnen keine Fahrgäste auf eigene Rechnung mitgenommen werden konnten. Für das Wechseln der Pferde entstand ein Netz von Fuhrhaltereien. Sie waren die Vorläufer der Postämter. Das Reisen in der Postkutsche wurde von den Zeitgenossen als Tortur beschrieben. Die Wagen waren ungefedert, lange offen und der Zustand der unbefestigten Fahrwege erbärmlich.

Die dänischen Kontrollen waren sehr streng, oft waren daher Umwege um solche Kontrollstellen erforderlich. Letzendlich gab Schweden auf und unterhielt ab 1687 nur noch eine reitende Post mit Hamburg. Ab 1689 mit der ausdrücklichen Zustimmung des dänische Königs. Als das Postaufkommen zunahm und der reitende Bote nicht mehr genügte, fuhr man ab 1734, nun sogar zweimal wöchentlich, nach Hamburg. Am Verhalten der Postschweden änderte sich, trotz aller Verbote nicht viel. Der fremde Postkurs blieb bis 1869 bestehen.

Gottorpsche Post

Neben der dänischen und schwedischen Post hatte der Gottorfer das Postwesen, des Herzogtums Schleswig-Holstein-Sonderburg-Plön sowie das des Fürstbistums Lübeck. Das herzogliche Haus Schleswig-Holstein-Gottorf war eine Nebenlinie des Hauses Oldenburg. Aus dem Haus Gottorf gingen zwischen 1751 und 1818 vier schwedische Könige sowie seit 1762 die russischen Zaren hervor.

Herzog Christian Albrecht (1659 - 1695) begründete am 13. März 1682 ein eigenes gottorfsches Postwesen. Postmeister war Johann Georg Breuer. Ihm folgte 1792 Miles, vorher dänische Postmeister von Schleswig. Er richtete, auf seine Kosten, eine zweimal wöchentlich reitende Post von Gottorf über Eckernförde, Kiel, Neumünster und Bramstedt nach Hamburg ein. Hinzu kam eine weitere Postroute über Preez, Plön und Eutin nach Lübeck, die ebenfalls zweimal wöchentlich geritten wurde.

Postschein aus Husum von 1780
vergrößern
Postschein aus Husum von 1780

1695 übernahm der Geheime Rat Magnus von Wedderhop das Postwesen. Er erhielt freie Hand, er konnte Boten und Briefträger einstellen, Posten einrichten und Postwagen beschaffen und alle Einnahmen für sich behalten. Ab 1700 ging eine einmal wöchentliche reitende Post nach Husum, zweimal wöchentlich eine weitere Reitpost über Husum nach Tondern. Die bereits bestehende Reitpost nach Hamburg verkehrte ab 1703 zweimal, später viermal wöchentlich.

Am 4. November 1710 wurde der fürstlich-braunschweig-wolfenbütteler Kommissar in Hamburg Johann Wolf zum neuen Postdirektor ernannt. Er wurde später noch Postdirektor der fürstbischöflichen Eutinschen Post. 1719 schließlich wurde das Amt des Erbpostmeisters eingeführt. Dieses Amt übernahm Adolph von Roepstorf, der sein Amt bald darauf an den Sohn Wedderkops, Friedrich Wilhelm von Wedderkop abgeben musste. Die Wedderkops hatten das Amt für 6.000 Taler und 1.000 Speciesdukaten zurückgekauft. Am 1. Januar 1775 ging die Post auf das dänische Generalpostamt über. Der letzte Erbpostmeister Johann Julius von Wedderkop erhielt eine Abfindung von 9.000 Reichstaler.

Lübeck

Nach dem Ende des Nordischen Krieges fiel 1721 der Gottorfer Anteil in Schleswig dauerhaft an Dänemark. Was blieb waren die Postcourse Kiel - Hamburg und Kiel - Lübeck. Dazu wurde in Lübeck Johann Wolff am 12. Mai 1721 zum “Schleswig-Holsteinischen-Postdirektor, auch zu unserem Post-Direktor in unserem Bistum Lübeck bestellt. Er hatte auf 20 Jahre “von unserer Residenzstadt Eutin auf Hamburg, Lübeck, Kiel und Oldenburg .... ordentliche Posten, jedoch alles auf seine eigenen Kosten und Gefahr und Verandwortung .... unter dem Namen Bischöfliche Posten” anzulegen. Schon ein Jahr später erging die “Fürstbischöfliche Postordnung”. Es wurde eine fahrende Post Eutin - Lübeck sowie von Eutin über Plön nach Hamburg eingerichtet.. In Heidmühlen bei Segeberg musste allerdings in die Post Kiel - Hamburg umgestiegen werden. Blinde Passagiere, unerlaubte Briefbeförderung durch Postillione, Bauern, die an Posttagen Passagiere billiger beförderten, sie alle schmälerten die Einnahmen der Wulffschen Post. Es wurde immer mehr zum Zuschussgeschäft.

Als die herzoglich gottorfische Post 1777 auf Dänemark überging betraute die dänische Postverwaltung vom “Hauptpostcomptoir” in Eutin aus, dem fürstbischöflichen Postmeister mit der Leitung. Er musste, bis 1845, das herzogliche Postamt mit der herzoglichen Kammer, das dänische Postamt mit dem Generalpostamt in Kopenhagen abrechnen. 1791 erhielt Trendelburg vom Oldenburger Herzog Peter Friedrich Ludwig (1755 - 1829) aus dem Hause der Gottorfschen Oldenburger das “Prädikat Unseres Post-Commissärs” verliehen.

In den Herzogtümern

Am 30. Januar 1712 wurde Johannes Heuss, gegen eine Zahlung von 1.000 Talern, zum dänischen Postmeister in Hamburg ernannt. Gegen Ende des Nordischen Krieges 1713 waren beide Herzogtümer von dänischen Truppen besetzt. Für das herzoglich gottorfische Postwesen war Schleswig verloren, ebenso Holstein, hier aber nur bis zum Abzug dänischer Truppen 1714. Jetzt machte Johannes Heuss den Vorschlag den Ausbau des Postnetzes von Hamburg aus. Er schlug vor, an den Posttagen ausschließlich der Post, die Passagier-, und Paketbeförderung zuzusichern. Von Hamburg aus sollten drei Posten abgehen: über Neumünster, Kiel, Eckenförde nach Schleswig, über Itzehoe, Rendsburg und Schleswig nach Flensburg und über Itzehoe, Meldorf, Heide nach Friedrichstadt und weiter über Bredstedt, Leck nachTönningen. Alle drei Routen selbstverständlich auch zurück. Für die Meile sollte der Reisende 8 Schillinge zahlen, 30 Pfund Gepäck waren frei, darüber sollten für jedes Pfund 8 Schilling gezahlt werden. Nahm der Postillion nicht eingeschriebene Passagiere oder Briefe auf eigene Rechnung mit, sollte er, wenn er den erwischt wurde, 4 Reichstaler an Strafe zahlen, 2 für den Postmeister und 2 für den Denunzianten.

Nach Abschluss der Verhandlungen mit der dänischen Post, das Johannes Heuss im Juni 1714 den Betrieb aufnahm. 1717 übernahm die Post., gegen 1.000 Taler jährlich, Johann Wolff, seit 1710 Postkommissar der Gottorfschen Post in Hamburg, Ab dem 30 Januar 1720, bis zum Ende des Jahrhunderts, blieb die Post im Händen der Familie Heuss.

Eine neue Postordnung vom Dezember 1720 reorganisierte die Posten. Alle 3 Meilen (22 km) hatte eine Pferdewechselstation zu sein. Für die Reisende sollten Speise und Trank bereitgehalten werden, im Winter eine warme Stube. Wenn das Posthorn erklang, hatte alle Fuhrwerke auszuweichen, Schlagbäume waren sofort zu öffnen. Mit privaten Fuhrwerken zu reisen war nur 6 Stunden vor und nach dem Abgang der Post gestattet.

1762 führte der dänische König Friedrich V.(1723 -1766) als König von Dänemark und Norwegen, Herzog von Schleswig und Holstein und Graf von Oldenburg und Delmenhorst, “ordentliche Extraposten” ein, die, auf Bestellung, zusätzlich zu den regelmäßigen Personenposten fuhren und natürlich teuerer waren.

Schleswig-Holstein

Bis 1777 waren fast alle Posteinrichtungen in den Herzogtümern Schleswig und Holstein durch das Kgl. dänische Generalpostamt übernommen worden und unterstanden dem Generalpostamt in Kopenhagen.

Insgesamt stieg die Mobilität der Menschen, auch wuchs der Bedarf an schriftlicher Kommunikation. Anfang des 18. Jhd. konnten die wenigsten lesen und schreiben. Um 1770 geht man von 15 % aus und um 1800 konnten in den Herzogtümern nur ein Viertel der Erwachsenen lesen und schreiben.

Erst seit den 1830er Jahren wurden Chausseen ("Kunststraßen") angelegt. Nun konnten gefederte Eilpostwagen (Diligencen) eingesetzt werden, und das Tempo stieg auf 10 Kilometer pro Stunde an. Ein neues Zeitalter begann für die Post, als seit 1844 das Netz der Eisenbahn aufgebaut wurde.

Als eine Art Oberpostdirektion wurde am 7. Februar 1809 das “Schleswig-Holsteinisches Sekretariat der Generalpostdirektion” eingerichtet. Durch die Übernahme des Herzogtums Lauenburg (ohne Artlenburg und Neuhaus a. d. Elbe) unter dänische Verwaltung, änderte sich der Name in “Schleswig-Holstein-Lauenburgisches Sekretariat der Generalpostdirektion in Kopenhagen”. Zum 1. April 1846 kam dann noch das Postwesen im Fürstentum Lübeck hinzu.

Lauenburg

Nach den Askaniern (bis 1689) war das Herzogtum durch Personalunion mit dem Kurfürstentum Hannover (1689–1803) verbunden.

In der Napoleonischen Zeit kam Lauenburg, zwischen März und Dezember 1810, also für neun Monate ins Königreich Westphalen, Departement der Elbe- und Weser-Mündung. Ausgenommen war Lauenburg, welches dem Kaiser Napoleon gehörte und am 23. März eine eigene Administration (incl. Postwesen) erhielt. Integriert wurden das Fürstentum Calenberg, das Herzogtum Lüneburg, die Herzogtümer Bremen und Verden, die Grafschaften Hoya und Diepholz, das Land Hadeln, die Herrschaft Spiegelberg und das Fürstentum Lauenburg, mit insgesamt 218.615 Seelen.

Seit dem 1. Januar 1811, war Lauenburg im französische Département der Elbmündung. Das Staatsgebiete umfasste die vormaligen Freien und Hansestädte Hamburg und Lübeck, das ehemalige Herzogtum Lauenburg, ein Teil des Herzogtums Bremen und das Fürstentum Lüneburg. Das Königreich Westpalen hatte die Posthoheit im Lande.

Nach dem Ende der Franzosenzeit kam Lauenburg zum Königreich Dänemark und schließlich 1865 zu Preußen. 1876 wurde das Herzogtum als Kreis Herzogtum Lauenburg in die Provinz Schleswig-Holstein des Königreiches Preußen eingegliedert.

Postanstalten im Ausland

Auch außerhalb der Landesgrenzen bestanden dänische Postanstalten. Das Kgl. Dänische Ober-Post-Amt in Hamburg bestand von 23, Januar 1651 bis 27. April 1848. Bedingt durch die Schleswig-Holsteinischen Erhebung von 1848 arbeitete es als Holsteinisches Oberpostamt weiter. Als Holstein am 18. Februar 1852 wieder unter Dänemark kam, war es bis zum 7. Januar 1867 erneut das Kgl. Dänische-Ober-Post-Amt. Endgültig geschlossen wurde es am 30. März 1868.

Ein weiteres Dänisches Oberpostamt bestand vom 1. Juli 1852 bis zum 30. April 1868 in Lübeck. Vorher gab es in Lübeck eine Kgl. Dänische Post-Expedition, die die Post ins Königreich Dänemark und mit den Herzogtümern Schleswig, Holstein und Lauenburg besorgte.

In Bergedorf eintreffende und für das Landgebiet bestimmte Post, wurde an das „Reppenhagensche Bergedorfer Landpostamt“ zur Distribution geleitet. Auch einige lauenburgisch-dänische Nachbarorte wurden versorgt, wovon wenige bekannte Briefe zeugen. Da diese Versorgung nicht mit Dänemark geregelt und somit als teilweise illegal angesehen wurde, war sie immer wieder Quelle von Ärger, der am 31. Dezember 1867 durch die Übernahme durch Preußen endete.

1803 war das Hochstift Lübeck in ein Fürstentum umgewandelt und den Herzögen von Oldenburg zugesprochen. Im Vertrag von Oldenburg erhielt Dänemark die Ausübung des Postregals im Fürstentum Lübeck (Eutin und Schwartau). Damit gehörten die drei Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg und das Fürstentum Lübeck zur dänischen Post.

1848 Schleswig-Holsteinischen Erhebung

In den Holsteinischen (1835) und Schleswigschen (1836) Ständeversammlungen, den ersten modernen Parlamenten, entstand eine politische Öffentlichkeit und zugleich eine nationale und Verfassungsbewegung mit dänischer und deutscher Ausrichtung. Die unterschiedlichen Auffassungen spitzten sich zu und so kam es am 24. März 1848 in Kiel zur “Proclamation der provisorischen Regierung”

In dieser Proklamation heißt es: “Unser Herzog ist durch eine Volksbewegung in Kopenhagen gezwungen worden, seine bisherigen Ratgeber zu entlassen und feindliche Stellung gegen die Herzogtümer einzunehmen. Der Wille des Landesherren ist nicht mehr frei und das Land ohne Regierung. Wir werden es nicht dulden wollen, dass Deutsches Land Raub der Dänen Preis gegeben werde. u.s.w.” . Die neue Verfassung wurde als "die demokratischste Verfassung, die man in Europa bis dahin gesehen hatte" bezeichnet.

Es folgte eine Verfügung zur Einführung der Pressefreiheit und der Bürgerbewaffnung. In Lauenburg, das durch Personalunion mit Schleswig-Holstein verbunden war, nahm am 12. Juni 1848 in Ratzeburg die “Lauenburgische Administrations - Commission” ihre Arbeit auf.

Das provisorische Postwesen

Das Postwesen übernahm das „Departement der Finanzen, Abteilung Postsachen" in Rendsburg unter der Leitung von M. T. Schmidt. Aus den den “Circulair an sämtliche Postcomptoire der Herzogtümer Schleswig-Holstein.” erfahren wir:

  • Dienstbriefe aus dem Königreich Dänemark, als “K.D.S.” gezeichnet wurden nicht zugestellt und an den Absendeort zurückgeleitet. In den von den Dänen besetzten Gebietsteilen im Norden und Osten [Schleswig] war ein regelmäßiger Postverkehr unterbrochen. (14. April 1848).
  • Alle Dienstkorrespondenz waren an die provisorische Regierung in Rendsburg als Dienstsache zu übersenden.
  • Die provisorische Regierung erlaubte den Bezug ausländischer Zeitungen. Alle in- und ausländischen Zeitungen und Zeitschriften konnten über die Post bezogen werden (25.März 48).
  • Der bisherige Postmeister zu Wyck auf Föhr, C. C. Hennings, wurde zum 12. Mai 1848 zum Postinspektor der Herzogtümer Schleswig-Holstein ernannt (16. Mai 1848) .
  • Die Schleswig-Holsteinische Regierung hatte ihren Sitz wieder nach dem Schlosse Gottorff verlegt. (16. Mai 1848).
  • Neue Uniformen der Postbeamten und Offizialen wurden vorgeschrieben. Alle Postämter waren mit „Briefpostamt" und „Frachtpostamt" zu bezeichnen. (8. Juli 1848).
  • Die provisorische Regierung hob das Bestellgeld zum 1. Juni 1848 auf, gültig auch für das Schleswig-Holsteinische Oberpostamt in Hamburg. Das Bestellgeld für Frachtpostsachen blieb erhalten.
  • Das Porto eines einfachen Briefes von Hamburg ab gerechnet, wurden für ganz Mecklenburg-Schwerin auf 2½ Schilling Courant und für ganz Mecklenburg-Strelitz auf 4 Schilling Courant herabgesetzt (5. Juni 1848).
  • An den wichtigsten Hauptrouten und den Eisenbahnen, sowie beim Oberpostamt in Hamburg und den Postcomtoiren in Lübeck und Itzehoe wurden die Sendungen nicht mehr einzeln, sondern in Summe kartiert. Sie waren mit dem Ortsnamen und Datum zu stempeln. Weiterhin einzeln kartiert wurden Dienstbriefe und frankierte oder unfrankiert Auslandsbriefe. Das Porto war zukünftig vom empfangenden Postcomtoir mit Rötel zu notieren (10. Juli 1848)

Portofreiheit

Militärpersonen im Felde konnten portofrei Briefe mit der Heimat wechseln.(3. April 1848). Es gab weitere Portofreiheiten, so für das Medizinalwesen, (7. April 1848), Briefe von den Deputierten des deutschen Nationalparlaments in Frankfurt a. M. (2. Juni 1848). Die stenographischen Berichte über die Sitzungen des Nationalparlaments in Frankfurt am Main. Sie swaren auf den inländischen Posten portofrei. (26. Mai 1848)

Geldwesen

Die dänische Währung baute auf der Mark (234 g Feinsilber) auf, die in 16 Schillinge geteilt (seit 1813) und deren Wert durch das Metall, aus dem sie besteht, gedeckt war. Diese Teilung in 16 Schillinge kannten auch die Hansestädte Hamburg und Lübeck bis zur Einführung einer einheitlichen Währung im deutschen Reiche.

  • Der Rigsbankdaler wurde an öffentlichen Kassen nicht mehr angenommen. Angenommen wurde der Lübecker und auch Hamburger Courant. Grundlage war die Mark = 11 1/3 Couranttaler = 17 Gulden (2/3 Reichstaler). Als Währung für den täglichen Gebrauch gab es die Mark Courant = 16 Schillinge = 32 Sechslinge (lübisch) bzw. 12 Pfg. (hamburgisch). [Bei Einführung der Mark galt der Couranttaler = 3 Mark (Reichswährung)]
  • Die preußischen Talerstücke zu 40 Taler Schleswig-Holsteinisch Courant konnten bei allen landesherrlichen Kassen angenommen werden, die Zettel der dänischen Nationalbank dagegen nicht mehr (27. März 1848). weiter sind die in den Herzogtümern gangbaren Hamburger- und Lübecker Courantgelder zugelassen.

Postverbindungen

  • Zwischen Hadersleben und Rendsburg wurde zum, 1. April 1848 eine Briefpost eröffnet, Zweimal wöchentlich mit Anschluss an die Bahn in Hadesleben.
  • Zwischen Segeberg und Neumünster war eine täglich gehende vereinigte Brief- und Personenpost eingerichtet worden (18. April 1848), vom 20. April an eine reitende Briefpost von Wrist über Meldorf, Heide und Lunden nach Friedrichstadt.
  • Die Husum-Ripener Frachtpost über Bredstedt und Tondern und die zwischen Tondern und Leck bestehende Briefpost wird zum 1. Juli 1848 aufgehoben und durch eine zwischen Bredstedt und Leck durch einen Fußboten zu befördernde Brief-Post ersetzt. Die Briefe nach Leck sind ausschließlich über Bredstedt zu Kartieren.
  • Am 1. September 1848 wird die Briefpost zwischen Tondern und Apenrade über Lügumkloster aufgehoben und durch Postcourse zwischen den Postämtern Flensburg, Tondern, Lügumkloster und Wyck unterhalten werden.
  • In Folge des gegenwärtigen Kriegszustandes verfügt die provisorische Regierung, dass die bestehenden Postverbindungen zwischen den Herzogtümern Schleswig-Holstein und Dänemark bis auf weiteres aufgehoben sind (27 April 1848).
  • Mit Rücksicht darauf, dass das Festland des Herzogtums Schleswig jetzt vom Feinde gänzlich geräumt ist, verfügt die provisorische Regierung die Wiederzulassung des Postverkehrs mit dem Königreich Dänemark.

1848 Waffenstillstand von Malmö

Am 25. August 1848 kam es zum Waffenstillstand von Malmö auf Druck der Großmächte. Im Krieg wurden die Schleswig-Holsteiner von Bundestruppen und von Preußen unterstützt. Die neu gebildete „Gemeinsame Regierung" für die Herzogtümer Schleswig und Holstein und die Einsetzung einer konservativen "Gemeinsamen Regierung" erfolgte am 22. Oktober 1848

Im “Staatsgrundgesetz für die Herzogtümer Schleswig und Holstein” wurde festgeschrieben:

  • Art. 1 Die Herzogtümer Schleswig-Holstein sind ein einiger, unteilbarer Staat.
  • Art. 2 Jede Veränderung der Grenzen des Staatsgebiets enthält eine Änderung der Verfassung.
  • Art. 3 Die Herzogtümer Schleswig-Holstein sind ein Bestandteil des deutschen Staatenverbandes.
  • Art. 4 Die Verfassung Deutschlands,..., findet auf die Herzogtümer ihre volle und unbeschränkte Anwendung.
  • Art. 10 Alle Staatsbürger sind gleich vor dem Gesetz.
  • Art. 22 Freie Meinungsäußerung. Die Zensur ist und bleibt aufgehoben. Die Postbeförderung findet für alle Zeitungen und Zeitschriften unter gleichen Bedingungen statt.
  • Art. 33 Dem Herzog steht als Oberhaupt des Staates die vollziehende Gewalt, in Gemeinschaft mit der Landesversammlung die gesetzgebende Gewalt, mit Einschluss des Rechts der authentischem Gesetzauslegung zu. ...

Alle Einwohner des Landes, insbesondere alle Obrigkeit, Behörde und Beamten werden gebeten, den vorstehenden grundgesetzlichen Vorschriften, in allen Stücken zu beleben. Rendsburg, den 15. September 1848

    • "Verordnungen und Verfügungen der provisorischen Regierung der Herzogtümer Schleswig Holstein", Kiel 1849, Verlag von Carl Schröder & Comp

Nach der Annahme der Paulskirchenverfassung und der Kündigung des Waffenstillstands von Malmö am 22. Februar 1848 durch Dänemark flammte der Krieg im April 1849 wieder auf.

1849 Waffenstillstand von Berlin

Der Berliner Waffenstillstand vom 10. Juli 1849 wurde weder von der Statthalterschaft der Herzogtümer SchleswigHolstein, noch von der Landesversammlung anerkannt. Der aktive Widerstand aber einstweilen aufgegeben. Die Statthalterschaft blieb, ab dem 27. März 1849, auf Holstein beschränkt. Am 30. März 1849 kam die „Statthalterschaft des Herzogthums Lauenburg" hinzu.

Während des Krieges zwischen Dänemark und deutschen Staaten von 1848 waren schwedische Truppen zum Schutz von Sjælland (Seeland) nach Fyn verlegt. Später, während des Waffenstillstands, wurden sowohl schwedische als auch norwegische Truppen 1849-50 in Schleswig stationiert. In Beiden Fällen gab es Feldpostanstalten.

Nordschleswig

Nordschleswig (Grenze südlich Flensburg bis nördlich Tondern) war unter dänischer, Südschleswig unter preußisch-deutscher Besetzung. Schleswig wurde von einer dänisch-preußischen Kommission (Landesverwaltung) mit Sitz in Flensburg.) regiert, mit einem Engländer als Schiedsrichter. (bis 1. Februar 1851)

Näheres erfahren wir aus den “schleswigischen Cirkularen”

  • Das Postwesen gehörte zum Dritten Departement der Landesverwaltung Schleswig. Leitung des 2. und 3. Departements hatte Kammerherr von Warnstedt. (25. August 1849)
  • Die dänischen Nationalbanken durften wieder Filialbanken in Flensburg und Rendsburg anlegen. (30. August 1848). Die provisorische Regierung hob die Untersagung des Verkehrs mit dem Königreich Dänemark auf.
  • Das Postamt Rendsburg war das südliche Grenzpostamt des Herzogtums Schleswig (5.Oktober 1849).
  • Die Landesverwaltung eröffnete am 29. August, die Postverbindung zwischen dem Herzogtum Schleswig und dem Königreiche Dänemark, sowie die Verbindung zwischen Flensburg, Sonderburg und Aeröeskiöping. Die Post arbeitete wieder vor dem bletzten Waffenstillstandes. Sowohl Briefe als auch die Frachtpostsachen nach Dänemark mussten nach den bestehenden Taxen bis Kolding frankiert werden.
  • Kammerherr v. Holstein wurde als Postinspektor für das Herzogtum Schleswig entlassen (17. Oktober 1849).
  • Unterm 18. Oktober 1849 wurde verfügt, dass für einen einfachen Brief an Militairs bei der Dänischen Armee 1¼ Shilling. Courant. oder 4 Rigsbankskilling. von Aaröesund, resp. Kolding ab, ohne Rücksicht auf den Bestimmungsort, zu erheben und anzusetzen sei.
  • Vom 1. November an wurden zur Beförderung der Personenpost von Schleswig nach Flensburg etc. Wagen mit der Namenschiffre des Königs von Dänemark eingesetzt. Aus diesem Grunde musste es auf der Route von Schleswig nach Flensburg durch ein Preußisches Militär-Kommando auf Kosten der Stadt Schleswig eskortiert werden.
  • Bekanntmachung, betreffend .die Aufhebung der den zur Schleswig-Holsteinischen Armee und Marine gehörigen Personen eingeräumten Portofreiheit. (28. November 1849).
    • Esmarch: "Das Herzogtum Schleswig und die Landesverwaltung zu Flensburg im Jahre 1849", Berlin, 1850, Verlag von Georg Reimer

folgen wir jetzt den "Schleswig-Holsteinische Anzeigen für das Jahr 1850" aus Glückstadt

  • Am 1. Januar 1850 wurde eine Extrapoststation in Meldorf eröffnet. Posthalter war H. Kröger. (13. Dezember 1849)
  • 1. Januar 1850, Landbriefpostbestellung in Bordesholm, nach dem Porto von Kiel. (28. Dezember 1849)
  • Einschärfung der gesetzlichen Bestimmungen wegen unerlaubter Versendung und Beförderung von Briefen, Geldern und Paketen etc.. Es ging um die Bedingungen der privaten Fuhren vom 4.Juli 1840. (21. Januar 1850)
  • Gesetz, die Einführung von Frankierungsmarken, die Behandlung der unbestellbaren Briefe und Regelung der Portofreiheiten. "§ 1 Das Departement der Finanzen wird ermächtigt, die Anfertigung von Marken oder Postschillingen zu veranlassen, mittelst deren Befestigung auf dem Briefe das Frankieren nach Maßgabe der Taxe bewirkt werden kann. Dies Marken tragen das Schleswig-Holsteinische Wappen. § 2 Wer in betrügerischer Absicht oder verfälscht ....." . — Die bisher bewilligten Portofreiheiten wurden aufgehoben. Regelungen für Staatsposten wurden angekündigt. — Briefe und Pakete die nicht zugestellt werden konnten, ware einer neu errichtetet Kommission zur Öffnung usw. zuzuleiten. (2. April 1850)
  • Reglement über das Postpersonal. a) Vorsteher: Postmeister 1. bzw. 2. Klasse, Postexpediteur. b) Kontor: Postsekretär, Postexpedient, Post-Lehrling. c) Boten: Postschaffner, Gepäckbote und Briefboten Der Postmeister kann im Privatdienst einen Post-Expeditions-Gehülfen anstellen. (9. April 1850)
  • Ordnungsstrafen. Der Postinspektor konnte gegenüber den Posthaltern und Postillione Strafen verhängen. Bei festgestellter Unordnung und Nachlässigkeiten konnten Ordnungsstrafen von 2 bis 5 Mark, im Wiederholungsfalle verdoppelt verhängt werden. In einer Dienstverpflichtung musste sich der Expedient oder der Bote verpflichten das Briefgeheimnis nicht zu verletzen.( 16. April 1850)
  • Wegfall der Chausseegelderhebung für Postbeförderungen. Alle Brief-, Fracht-, und Personenposten, sowie Extraposten, Couriere und Estafetten sind von der Zahlung befreit. (22. Juni 1850)

1850 Friedensvertrag Berlin

Zwischen dem Deutschen Bunde und dem Kgr. Dänemark kam es am 2. Juli 1850 zu einem Friedensvertrag. Der alte Zustand sollte wiederhergestellt werden. Der König von Dänemark war wieder Herzog von Holstein. Der Deutsche Bund hatte sich zurückgezogen. (2 Juli 1850).

Während Holstein von einer schleswig-holsteinisch gesinnten Statthalterschaft regiert wurde, stand ganz Schleswig unter der Verwaltung einer gemeinsamen Regierung, bestehend aus einem dänischen, preußischen und britischen Vertreter. Am 13. Juli 1850 übernahm die Kgl. dänische Zentralverwaltung das wieder vereinigte Herzogtum Schleswig (Nord- und Südschleswig) in Flensburg.

Preußen arrangierte sich mit Österreich und die schleswig-holsteinische Sache wurde vorläufig ad acta gelegt. Nachdem also Preußen und der Deutsche Bund aus dem Krieg ausgeschieden waren und die Schleswig-Holsteiner auf sich allein gestellt waren, riskierten sie dennoch einen neuen Krieg. In der Schlacht bei Idstedt am 24. und 25. Juli 1850 erlitten die Schleswig-Holsteiner eine Niederlage.

Seit dem 1. Juli 1850 war Schleswig-Holstein selbständiges Mitglied im Deutsch-Österreichischen Postverein, gefolgt am 1. Januar 1852 von Lauenburg und Lübeck.

Folgen wir wieder den “Schleswig-Holsteinische Anzeigen “

  • Für Briefe an Staatsbehörden von Privaten und ausländischen Behörden an Schleswig-Holsteinische Staatsbehörden, welche nicht frankiert waren, mußte das Porto von der empfangenden Behörde entrichtet werden. Es wurde jedoch zurückerstattet, wenn sie Staatsdienstsachen betrafen. (12. November 1850)
  • Rundschreiben an alle Polizei- und Postbeamte, betr. die Aufsicht über die Correspondenz zwischen den Herzogtümern Schleswig-Holstein und dem Kgr. Dänemark und den von Dänischen Truppen besetzten Distrikten. (zur Verfügung vom 18. Juli 1850). Die eingehenden Sendungen erhielten am Grenzpostamt in blauer Tinte den Vermerk “Aus Dänemark”. Am Bestimmungsort gelangten diese Briefe an die Polizei. Diese versah die Sendung mit ihrem Dienstsiegel oder Amtsstempel und gab sie zur Bestellung frei. Musste der Brief geöffnet werden, kam der Vermerk “Vorzuzeigen bei ...” hinzu. – Abgehende Briefe erforderten das Amtssiegel einer inländischen Polizeibehörde oder einem amtlichen Stempel. (23. August 1850)
  • Es bestand Portofreiheit für Offiziere und Soldaten der Schleswig-Holsteinischen Armee und Kriegsmarine für die Dauer des Feldzugs. Die Regelung vom Oktober 1849 bleibt gültig.
  • Verfügung über Zeitungs-Porto und -Expedition (siehe: SH-Anzeigen, 38 Stück vom 25. September 1850) Ausländische Zeitungen waren nach den Regeln des Postvereins zugelassen [umfangreich] (2. September 1850). Bisher waren nur ausgewählte Zeitungen zugelassen.
  • Gesetz, betr. einstweilige Außerkraftsetzung mehrere Artikel des Staatsgrundgesetzes. “Es bleibt jedoch die geheime Eröffnung von Briefen, d.h. eine solche, welche nicht ein unverkennbares Zeichen, dass die Briefe von den dazu ermächtigten Behörden amtlich eröffnet seien, unbedingt untersagt”. [unzustellbare Sendungen?] (5. Oktober 1850)
  • Reglement, die Benutzung der Post für Versendungen im Staatsdienst. Die bisher bewilligten Portofreiheiten werden aufgehoben (Gesetz vom 2. April). Neuregelung: “Alle Versendung von Briefen, Geldern, Paketen etc. in Staatsdienstsachen sind von den Posten portofrei zu beschaffen”. Es wurden die Bedingungen detailliert festgelegt. Erforderlich war das Anbringen eines Amtssiegels und des Vermerks “Staatsdienstsache”. Die Briefe mussten an die Behörde, nicht an den Beamten, gerichtet sein. Trat am 1. November 1850 in Kraft. (18. Oktober 1850)
  • Einführung der Frankierungsmarken “Postschillinge”
    • “1 § Vom 15. November 1850 an werden in den Postanstalten Frankierungsmarken “Postschillinge” vorrätig sein. Diese Marken tragen das Schleswig-Holsteinische Wappen, die Inschrift “Post-Schilling” und in den Ecken in vier weißen Feldern die Buchstaben “S” und “H” sowie die Zahl deren Wert sie in Schilling Schleswig-Holsteinischen Courant darstellen. Die Frankierungsmarken zu 1 ß Cour. sind blau, die zu 2 ß Cour. sind rot. und der Länge nach mit einem blauen Seidenfaden durchzogen, sowie auf der Rückseite, zum Zwecke der Befestigung, geleimt.
    • § 2 Nur Briefe (nicht Pakete und Convulte, welche zur Fahrpost gehören) können durch Marken frankiert werden. Die Frankierung wird bewirkt durch Befestigung so vieler Postschillinge, als das taxmäßige Porto beträgt, auf der Adreßseite des Briefes, in der oberen Ecke links, vermittels Anfeuchten des auf der Rückseite der Marke befindlichen Leims und aufdrücken derselben. Die auf diese Weise frankierten Briefe können gleich unfrankierten Briefen in den Postbriefkasten niedergelegt werden, recommandierte Briefe müssen nach wie vor am Schalter des Postcomptoirs abgegeben werden.
    • § 3 Für Briefe, welche vom Absender unzulänglich frankiert werden sind, kommen die vorgefundenen Marken nicht in Betracht, sondern das ganze Porto ist dann vom Empfänger zu erheben. Ist durch Anbringen von Marken mehr entrichtet, als das taxmäßige Porto beträgt, so trägt der Absender den Verlust. Durch einmaligen Gebrauch verliert die Marke ihre Gültigkeit.
    • § 4 Nur die Postanstalten und eigens durch die oberste Postbehörde dazu autorisierte Personen dürfen Frankierungsmarken zum Verkauf halten.
    • Kiel, den 1sten November 1850 Francke – Ahlmann (1. November 1850)
  • Verfügung über die Benutzung. “Sofort nach der Portoüberprüfung, “sind die Marken behufs der Entwertung vermögen eines besonderen Stempels zu schwärzen”. Bei einem unzureichend frankierten Brief sind die Marken ebenfalls zu schwärzen und der Brief wie ein unfrankierter zu behandeln.
  • “§ 4 Der “Entwertungsstempel” wird den Postanstalten gleichzeitig mit der ersten Lieferung an Postschillingen aus dem Bureau für das Postwesen zugesandt werden. Jede Postanstalt hat ihre Nummer im Entwertungsstempel, welcher im Anhang näher nachgewiesen wird.“ – Zur Abrechnung, innerhalb des Postdienstes, war zusätzlich der Tagesstempel anzubringen. War die Entwertung der Marke nicht deutlich genug, musste mit dem Tagesstempel nachgeholfen werden. (5 November 1850)

Postwertzeichen

erste Marken des Herzogtums Holstein
vergrößern
erste Marken des Herzogtums Holstein

Die beiden nur für das Herzogtum Holstein gültigen Postwertzeichen zu 1 und 2 Skilling waren ohne Länderbezeichnung, aber mit dem Wappen von Schleswig-Holstein im Prägedruck, in einer Auflagen von 80 000 bzw. 40 000 Exemplaren herausgebracht worden. Der Gebrauch der eigenen Briefmarken hatte sich nur wenig durchgesetzt und macht sie in gestempelter Form, besser noch auf Brief, so begehrt. Die Druckerei Köbner & Lehmkuhl in Altona legte etwa 80 Probedrucke (Essais) vor. Der Auftrag wurde am 20. Oktober 1850 erteilt. Es sollten. 2 Millionen Marken zu je “achtzig auf einen Quartbogen” geliefert werden.

Extrem seltener Brief
vergrößern
Extrem seltener Brief

Hans Hübner berichte im “Archiv für deutsche Postgeschichte” über die Verwendung der Marken: So “wurden vom 1. Januar bis zum 31. August 1851 707.846 Briefe unfrei versandt und 443.657 Briefe bar bezahlt., wohingegen in dieser Zeit 6.589 Briefe mit Marken freigemacht wurden.” Seit der Ausgabe bis zum August 1851 sollen es 8.701 frankierte Briefe gewesen sein.

Es geht noch besser
vergrößern
Es geht noch besser

Die Marken wurden nur bis zum 22. März 1851 und zwar nur in Holstein verkauft, konnten aber bis zum 15. April 1852, dem Ende der holsteinischen Postverwaltung, verwendet werden.

  • 1894 kam es zu einem Neudruck von der Originalplatte, ohne Adlerunterdruck, auf anderem Papier. Die Marken sind meist rückseitig als Neudrucke bezeichnet.

Und wieder in Informationen aus den “Schleswig-Holsteinische Anzeigen für das Jahr 1851" aus Glückstadt, Der Beitritt zum Postverein brachte ab 1. Januar 1851 neue Briefgebühren.

Das Gesetz, betr. die Postaxen löste den Tarif vom 31. Dezember 1848 ab.

  • Den Portotaxen lagen die direkte Entfernung in gerader Linie zwischen den Poststationen, das Gewicht, und in Fällen der Wertangabe, der angegebene Wert zu Grunde.
  • Die Einheit der Entfernung bildete die geographische Meile ( 15 Meilen auf einen Grad), die Einheit des Gewichts das Vereinspfund (1 Pfund = á 32 Loth = ½ Kilogramm = 500 Gramm) und die Einheit des Wertes, die Mark Schleswig-Holsteiner Courant, geteilt in 16 (ß)Schillinge á 12 Pfg. Courant.
  • Das Vereinsgewicht verhielt sich zum vorherigen Kölnischen Briefgewicht wie 8 zu 9, oder 1½ Lot Köln. gleich 1 Lot Vereinsgewicht. Zum Schleswig-Holsteinischen Paketgewicht wie 200 zu 205½.
  • Briefe bis 5 Meilen kosteten, je 1 Lot Briefgewicht, 1 ß bzw. über 5 Meilen 2 ß Courant solange bis das Paketporto mehr betrug (das fünffache Briefporto).
  • Drucksachen unter 4 Lot kosteten 1ß
  • Warenproben an Briefe unter 1 Lot angehängt auf alle Entfernungen bis 4 Lot 2 ß. Drucksachen oder Warenproben über 4 Lot wurden wie Paketsendungen behandelt.
  • Die Recommandationsgebühr betrug, außer dem tarifmäßigen Porto 2 ß. Der Einlieferungsschein war unentgeldlich.
  • Päckereitaxe wurde nach der Entfernung und dem Gewicht und der Beförderungsart berechnet, je 5 Meilen und für jedes Pfund je 3 Pfg. oder ¼ ß Courant. Bei Beförderung mit der Eisenbahn zwischen zwei Bahnstationen je 1 Pfg. Mindestgebühr 2 ß — Bahnstationen in diesem Sinne waren Kiel, Rendsburg, Nortorf, Neumünster, Elmshorn, Glückstadt, Pinneberg, Altona uns Hamburg.
  • Wertsendungen konnten deklariert werden. Die Angabe war in Mark und Schillingen Schleswig-Holsteinischem Courant auf der Adressseite des Couverts oder Begleitbriefes deutlich zu machen. Die Versicherungsgebühr beträgt1 ß für je 200 Mark des angegebenen Wertes auf alle Entfernungen zum Paketporto gerechnet. Bis zu 10 Mark sind nur 2 ß an Porto und Versicherung zu entrichten. Der Einlieferungsschein war unentgeldlich.
  • Postvorschuß oder Geldüberweisung war zugelassen. Zum tarifmäßigen Porto kamen für je 10 Mark eine Gebühr von 1 ß hinzu. – Im Januar 1851 kamen die Durchführungsbestimmungen für den Postbeamten. Der Betrag mußte vom Adressat bezahlt sein, bevor die Auszahlung gegen Rückgabe des Einlieferungsscheins erfolgt. Die Sendungen gehörten zur Fahrpost. Verweigerte der Adressat die Zahlung erfolgt die Rücksendung sofort. War der Brief nicht zustellbar erfolgt die portopflichtige Rücksendung nach 10 Tagen. Die Vorschußgebühr wurde nur einmal erhoben.
  • Das Landporto betrug für einen Brief ohne Unterschied des Gewichts und für ein Paket bis 1 Pfund 1 ß. Für ein Paket bis 5 Pfund 2 ß und für je 200 Mark Wert (außer dem Gewichtsporto) 1 ß.
  • Ein Frankierungszwang bestand nicht. Bei frankierten Briefen konnte auch das Landporto vorausbezahlt werden.
  • Briefe, Drucksachen und Pakete bis 2 Pfund, sowie die Reco-Gebühr konnten durch Francomarken entrichtet werden. Die Zehntel-Schilling Marken werden nur im ganzen Bogen verkauft (?).
  • Briefe, Zeitungen und Pakete wurden dem Adressaten am Poststationsort zugestellt. In den Landzustellbezirk Pakete nur bis 5 Pfund.

Das Gesetz trat am 1. Januar 1851 in Kraft. (3. Dezember 1850)


  • Wiederherstellung des direkten Postenlaufs zwischen Holstein und Schleswig und Dänemark zum 8. Februar 1851. Kein Frankierungszwang, Das Porto rechnete sich a) zwischen den schleswigischen und holsteinischen Postanstalten nach dem Tarif vom 30. Dezember 1848, b) zwischen Holstein und Dänemark nach dem Tarif vom15 Juli 1818, c) mit Schweden nach dem Tarif vom 17. September 1847 und d) mit Norwegen vom 8. Oktober 1846. Aufgehoben wurde das Verbot des Verkehrs mit Dänemark vom 18. Juli 1850 und die Postüberwachung vom 23. August 1850 (Februar 1851).
  • Die Landesversammlung erlaubte den Bau neuer Telegraphenlinien, zusätzlich der Linie Neumünster - Rendsburg anzulegen. Es wurden private Mittteilungen gegen Gebühr gestattet. Gezahlt wurde nach der Anzahl der darin enthaltenen Worte oder Zahlen (nicht Ziffern): a) bis 16 Worte oder Zahlen 2 Mark 8 ß, je 8 Worte mehr 12 ß., Nachts (22-24h) das Doppelte, (24 bis 7h) das Dreifache. Das galt für die Linie Rendsburg - Kiel oder - Altona. Zu den Depeschen nach Hamburg wurde, außer dem Hamburger Torgeld, für den Hin- und Rückweg 8 ß verlangt. Zahlung im voraus. Adresse, Unterschrift und Datum wurden nicht gerechnet. Die Zustellung am Ort war frei. (5. März 1851)
  • Auf den Landesposten wurde die Portofreiheit der Feldpost und der Offiziere aufgehoben (3. März 1851)
  • Amtliche Schreiben usw. an das Oberpostamt in Hamburg waren an das “Oberpostamt, Holsteinische Abteilung” zu adressieren. (3. März 1851)
  • Wiederherstellung des Postverkehrs mit Schleswig, Dänemark, Norwegen und Schweden nun auch für Personen- und Frachtpost. Es gingen: a) eine tägliche Brief- und Personenpost (Eilwagen) Rendsburg-Arroesund und Kolding. b) eine zweimal wöchentliche Frachtpost Rendsburg-Kolding. c) eine dreimal wöchentliche Fußpost Friedrichstadt-Lunden bis 5 Pfund oder Wertsendungen bis 500 Mark. Zwischen Friedrichstadt - Tönningen, Garding, Husum und Bredstedt des westlichen Schleswigs und den Poststationen Lunden, Heide und Meldorf des westlichen Holsteins. d) eine dreimal wöchentliche Brief- Fracht- und Personenpost sowie ein viermal wöchentliche Fußpost Heiligehafen-Burg auf Fehmarn.

+ Die Taxen zwischen Dänemark und Holstein a) für Briefe nach dem Tarif vom 15.Juli 1818, incl Änderung vom 8. Juni 1838. b) Päckerei ¼ ß Courant für das Pfund auf je 5 Meilen, mindestens einfaches Briefporto. Begleitbrief bis ¾ Lot Köln. frei, darüber, Mehrgewicht nach der Brieftaxe. Wertsendungen für je 200 Mark 3 ß Courant.

  • Taxen zwischen Schleswig und Holstein a) Briefpost nach der Taxe vom 30. Dezember 1848. Päckerei ¼ ß für das Pfund auf je Meilen, mindestens 2 ß. Wertsendungen für je 200 Mark 2 ß Courant. (25. Februar 1851)

Friedensvertrag Berlin

Der Friedensvertrag wurde am 2. Juli 1850 in Berlin geschlossen. Während Holstein von einer schleswig-holsteinisch gesinnten Statthalterschaft regiert wurde, stand ganz Schleswig unter der Verwaltung einer gemeinsamen Regierung, bestehend aus einem dänischen, preußischen und britischen Vertreter. Am 13. Juli übernahm die Kgl. dänische Zentralverwaltung das wieder vereinigte Herzogtum Schleswig (Nord- und Südschleswig) in Flensburg.

Preußen arrangierte sich mit Österreich und die schleswig-holsteinische Sache wurde vorläufig ad acta gelegt. Nachdem also Preußen und der Deutsche Bund aus dem Krieg ausgeschieden waren und die Schleswig-Holsteiner auf sich allein gestellt waren, riskierten sie dennoch einen neuen Krieg. In der Schlacht bei Idstedt am 24. und 25. Juli 1850 erlitten die Schleswig-Holsteiner eine Niederlage.

Das Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852, garantierte den Fortbestand der dänischen Herrschaft über die Herzogtümer, schrieb jedoch ihre Eigenständigkeit ebenso fest.

Seit dem 1. Juli 1850 war Schleswig-Holstein selbständiges Mitglied im Deutsch-Österreichischen Postverein, gefolgt am 1. Januar 1852 von Lauenburg und Lübeck.

Postwertzeichen

erste Marken des Herzogtums Holstein
vergrößern
erste Marken des Herzogtums Holstein

Die beiden am 14. November1850 verausgabten Marken (zu 1 Schilling in Blau-Tönen, zu 2 Schilling in Rot-Tönen) wurden auf Sicherheitspapier mit Seidenfaden gedruckt. In Folge der politischen Verhältnisse wurden am 13. November 1850 nur für das Herzogtum Holstein gültige Postwertzeichen zu 1 und 2 Skilling an die 38 Postanstalten herausgegeben. Sie waren ohne Länderbezeichnung, natürlich in dänischen Skilling aber mit dem Wappen von Schleswig-Holstein im Prägedruck, auf Sicherheitspapier mit Seidenfaden in einer Auflagen von 80 000 bzw. 40 000 Exemplaren. Der Gebrauch der eigenen Briefmarken hatte sich nur wenig durchgesetzt und macht sie in gestempelter Form, besser noch auf Brief so begehrt..

 extrem seltener Brief offiziell verwendet zwischen dem 15.11.1850 bis zum 22. März 1851

Die 1 Skilling-Marke reichte für einen einfachen Brief bis 5 Meilen, für eine Drucksache bis 4 Lot und für das Landpostporto. 2 Skilling verlangte ein Brief über 5 Meilen hinaus und als Rekommandations-Gebühr. Das Porto für Brief wurde je 1 Lot gerechnet.

Abstimmungsgebiet in Nordschleswig

Auf Grund des Versailler Vertrages war in fünf deutschen Grenzgebieten, in Eupen -Malmedy, Schleswig, Ostpreußen (Marienwerder und Allenstein) Oberschlesien und im Saarland, eine Abstimmung darüber vorgeschrieben, ob die Einwohner unter der Regierung des Deutschen Reiches bleiben oder unter die des Nachbarlandes kommen wollten.

Zur Absicherung und Garantie einer freien und unabhängigen Wahl war festgelegt worden, dass die deutsche Reichswehr das Abstimmungsgebiet zu verlassen hatte. Für Ruhe und Sicherheit hatten in dieser Zeit, neben einer verbliebenen deutschen Polizeitruppe, die im Vertrag bestimmten Besatzungseinheiten zu sorgen. Die Abstimmungskommissionen setzten sich aus Vertretern von Großbritannien, Italien, Frankreich und Japan zusammen. Die Abstimmungstruppen stellten Großbritannien, Frankreich und Italien. Ursprünglich war die Beteiligung der USA vorgesehen, diese hatten aber den Versailler Vertrag nicht unterschrieben und schieden dadurch für derartige Aufgaben aus.

Es fiel den Entsendestaaten nicht ganz leicht, ein entsprechend starkes Kontingent aufzustellen. In allen drei Ländern war man dabei, die Truppen zu reorganisieren und auf Friedenstärke zu reduzieren. Zudem waren britische und französische Truppen in Übersee bei "Polizei-Aktionen" gebunden. Die Briten kämpften außerdem in Irland gegen die I.R.A., in Italien herrschten große Unruhen und Streiks, so daß die Armee zu Hause dringen benötigt wurde.

Schleswig (mit Flensburg)

Beisoiele der Markenausgaben

Bereits am 14. November 1918 bot die deutsche Regierung eine Neuordnung der Grenze in Nordschleswig an. Die dänische Regierung lehnte ab, sie wartete auf den Abschluß eines Friedensvertrages.

Diese Volksabstimmung in Nordschleswig war historisch am ersten begründet. Als im Prager Frieden 1866 Österreich die Elbherzogtümer an Preußen abtrat, nahm Bismark den fünften Artikel auf Drängen Napoleons III. in den Friedensvertrag auf, welcher besagte, "daß die Bevölkerung der nördlichen Distrikte von Schleswig mit Dänemark wieder vereinigt werden solle, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch danach zu erkennen gebe." Es wurde hierbei der Tatsache Rechnung getragen, daß diese nördlichen Distrikte einen beträchtlichen Teil dänischer Bevölkerung umfaßten. Der Artikel galt jedoch zwischen den beiden Kontrahenten des Prager Friedens, Preußen und Österreich, und enthielt keine völkerrechtliche Verpflichtung mehr, nachdem er 1878 durch Vereinbarung zwischen den beiden beteiligten Mächten aufgehoben worden war.

Der Friedensvertrag von Versailles bestimmte in § 12 eine Abstimmung in drei Zonen. (Linie Schlei-Eidermündung) Der dänische Gesandte in Paris überreichte Clemenceau am 17. Mai 1919 eine Note gegen die dritte Zone.

In einer umfangreichen Akte beschäftigten sich die Artikel 108 - 114 mit der Zukunft Nordschleswigs. Die Grenze zwischen Deutschland und Dänemark sollte durch Volksabstimmung festgelegt werden. Das Gebiet wurde in zwei Zonen geteilt, deren größere nördliche nach der Mehrheit der Gesamtstimmen, die südliche nach dem Ergebnis in den einzelnen Gemeinden zu Dänemark oder Deutschland geschlagen werden sollte.

Spätestens drei Wochen nach Räumung diese Gebiets durch die deutschen Truppen und Behörden hatte die Abstimmung stattzufinden. Spätestens fünf Wochen nach der Abstimmung in der ersten Zone hatte die Abstimmung in der zweiten Zone zu erfolgen.

Die Internationale Kommission veröffentlichte am 15. Januar 1920 ihre Proklamation, durch welche sie die Gewalt in Nord- und Mittelschleswig übernahm.

Der Kommission gehörten an: der französische Gesandte Paul Claudel, der norwegische Telegraphendirektor T.T. Heftye, der schwedische Landeshauptmann Oskar von Sydow und als Generalsekretär der Kommission Mr. C. Brudenell-Bruce.

vergrößern

Am 20. Januar 1920 trafen, aus dem Rheinland kommend, 300 französische Alpenjäger des 2. Batallion Chasseurs Alpines zur Besetzung Harderslebens ein. Sonderburg wurde am 21. Januar 1920 von einer weiteren Abteilung besetzt. Eine Abteilung französischer Alpenjäger besetzte Flensburg am 25. Januar 1920, zusammen mit einem Bataillon englischer Truppen (des " 1st Batallion Sherwood Foresters"). In Appenrade wurden zwei Offiziere und 35 Mann stationiert. Tondern erhielt einen Offizier und 30 Mann als Einquartierung zugeteilt.

Die Abstimmungstruppen in Schleswig verfügten über keine Feldposteinrichtungen. Die Post wurde gesammelt und in geschlossenen Postsäcken in die Heimat transportiert. Von den Briten sind Belege mit der Inschrift "Schlesvig Plebiscite Force" oder "Flensburg Plebiscite Force" bekannt, die erst nach Ankunft in London abgestempelt wurden.

Bei Regen und Sturm fand am 10. Febraur 1920 in der 1.Zone die Abstimmung statt. Das Ergebnis war nach amtlicher Zählung: 75 431 für Dänemark (74,2%) und 25 329 für Deutschland (24,9%), bei einer Wahlbeteiligung von 91,5 %.

In der zweiten Zone - am 14. März 1920 - stimmten in Flensburg 27 081 für Deutschland und 8.987 für Dänemark. Das Gesamtergebnis in der zweiten Abstimmungszone war: 51 724 für Deutschland (80%) und 12 800 für Dänemark (20%).

Eine Bekanntmachung der Internationalen Kommission vom 15. Juni 1920 lautete: "Nachdem die alliierten und assoziierten Mächte gemäß Artikel 110 des Friedensvertrages von Versailles heute die Grenze zwischen Deutschland und Dänemark festgelegt haben, gibt die Internationale Kommission hierdurch bekannt, daß ihre Machtbefugnis im Abstimmungsgebiet ab 16 d. Mts. aufgehoben ist."

Am 16.Juni 1920 verließ die Internationale Kommission Flensburg; sie unterhielt noch einige Zeit ein Abwicklungsbüro in Kollund.

Siehe auch

Schwedische Post in Deutschland

Literatur

  • “Michel Deutschland-Spezial 1991", Schwanenberger Verlag GMBH, Nünchen
  • Sager, Wilhelm: “Postgeschichte Schleswig-Holstein”, Verlg Boyens Co, 202
  • Niemann, Prof. August: “Handbuch der schleswig-holsteinischen Landeskunde”, 1. Band Herzogtum Schleswig, Schleswig 1799 [enthält Münz- und Postwesen, Postorte mit Taxangaben]
  • Gudme, Andreas Christoffer: “Schleswig - Holstein, eine statistisch-geographisch-topographische Darstellung dieser Herzogtümer”, 1. Band, Kiel 1833, darin Seite 353 §141 Post und Beförderungswesen
  • "Verordnungen und Verfügungen der provisorischen Regierung der Herzogtümer Schleswig Holstein", Kiel 1849, Verlag von Carl Schröder & Comp
  • Esmarch: "Das Herzogtum Schleswig und die Landesverwaltung zu Flensburg im Jahre 1849", Berlin, 1850, Verlag von Georg Reimer
  • "Amts-Blatt des königlichen Post-Departements", redigiert vom General-Post-Amt Berlin, kgl. Geheime ober-Hof-Druckerei, Berlin für das Jahr1866
  • Steven/Meyer: "Die Feldpost der Alliierten in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg 1918 . 1935",Eigenverlag Werner Steven, Braunschweig 1988
  • Hans Andersen, Schriftenreihe "Neues Handbuch der Briefmarkenkunde", Heft 8, "Nord-Schleswig (Plebiscit 1920)", Frankfurt a.M., 1962.
  • Dr. Karl Siegmar Baron von Galéra, "Geschichte unserer Zeit", Band 2., "Die Revolution, ihre Entstehung und Folgen, 1916 - 1922", (Nationale Verlags-Gesellschaft m.b.H.), Leipzig, ohne Jahr.

Weblinks

Persönliche Werkzeuge
Externe Links
stampsX-Forum, kompetente Antworten zu philatelistischen Fragen
Stempeldatenbank
Philalinks