Vorm Postverein

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Um die Bedeutung des Allgemeinen Postvereins richtig würdigen zu können, empfiehlt sich ein Blick in die Zeit vor dem Deutsch-Österreichischen-Postverein.

Inhaltsverzeichnis

Politische Lage

Nach der napoleonischen Zeit gab es in Deutschland siebzehn selbständige Landeposten. Die Staaten: Österreich, Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Baden, Braunschweig, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg und Luxemburg verwalteten das Postwesen in ihren Landesteilen selbst.

Eine Ausnahme hiervon bestand bezüglich des Postwesens in den zu Preußen gehörigen Hohenzollernschen Laden, in dem von Holsteinnischen Gebiet umgebenen Oldenburgischen Fürstentum Lübeck und in der Oldenburgischen Enklave Birkenfeld.

In Birkenfeld sowie in den Anhaltinischen Fürstentümern, in dem Fürstentum Waldeck-Pyrmont, in der Unterherrschaft der Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen und Schwarzburg-Rudolstadt und in der Weimarschen Enklave Allstedt wurden die Postgeschäfte von der preußischen, im Herzogtum Altenburg von der sächsischen Regierung mit besorgt.

In den übrigen Staaten Deutschlands (das vormalige Kurfürstentum Hessen, das vormalige Fürstentum Nassau, die vormalige Landgraffschaft Hessen-Homburg, die Großherzogtümer Hessen und bei Rhein und Sachsen, die Herzogtümer Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg-Gotha, die Fürstentümer Reuß, ältere und jüngere Linie, Schwarzburg-Rudolstadt und -Sondershausen (Oberherrschaften), Lippe und Schaumburg-Lippe), in der freien Stadt Frankfurt a.Main und in den Hohenzollernschen Landen übte der Fürst von Thurn und Taxis die Postgerechtsame aus. In den Elbherzogtümern (Schleswig-Holstein und Lauenburg) und im Oldenburgischen Fürstentum Lübeck stand die Post unter der Verwaltung der dänischen Regierung.

Die drei Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck hatten jede ihr besonderes Postwesen. Zusätzlich gab es jeweils ein Postamt derer von Thurn und Taxis, in Bremen und Hamburg , von Preußen und Hannover , in Hamburg, als viertes fremdes, ein Mecklenburg-Schwerinsches Postamt. Sie dienten dem Austausch der in den Städten an- und abgehenden überseeischen Posten. Hinzu kamen dann noch die Postanstalten von Dänemark in Hamburg und Lübeck sowie Schweden in Hamburg.

Der 1834 etablierte Deutsche Zollverein hatte die administrativen Voraussetzungen dafür bereits geschaffen. Bis 1840 hatten sich, unter Preußens Führung, 23 Staaten mit mehr als 80% der Bevölkerung durch Aufhebung der Zoll- und Handelsschranken zusammengeschlossen. Österreich suchte durch Schutzzölle den Deutschen Zollverein zu schwächen. Nicht zuletzt durch den Beitritt Hannovers war der Verein zum Mitträger der “industriellen Revolution” geworden. Ein einheitliches Wirtschaftsgebiet verlangte eine einheitliche Post und so spielte die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins eine wichtige Rolle.

Tarifverhältnisse

Tarife vor Gründung des Postvereins
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Tarife vor Gründung des Postvereins
Tarife von Thurn und Taxis
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Tarife von Thurn und Taxis

Daraus ergab sich ein vielfältiges Bild an unterschiedlichen internen Tarifen, an Grenzgebühren, Währungen und unterschiedlichen Meilen und Gewichten.

Das Briefporto wurde für jedes deutsche Postgebiet einzeln, nach der für den internen Verkehr geltenden Taxe, von Grenze zu Grenze berechnet. Die Grenzübergänge waren vertraglich vereinbart. Nur im Verkehr zwischen Preußen und Österreich sowie Mecklenburg-Schwerin war durch Postverträge vereinbart, einheitliche Portosätze zu erheben und auf vereinbarte Grenzübergänge zu verzichten.

Neben den internen Portosätzen von und bis zu den betreffenden Grenzpostanstalten, kam meistens, für die zwischen diesen Orten liegende Strecke, noch ein Grenzporto.

Folgen wir einem Brief von Preußen nach Braunschweig im Jahre 1844. Zuerst war das preußische interne Porto bis zum Grenzpostamt zu zahlen, dazu kam das vertragsmäßige Grenzporto vom preußischen Grenzpostamt bis zum braunschweigischen Grenzpunkt und nicht genug, das braunschweigische interne Porto bis zum Bestimmungsort.

Das Grenzporto zwischen verschiedenen korrespondierenden Grenzpunkten war beileibe nicht gleich. So wurde zwischen Madeburg und Wolfenbüttel, wie auch zwischen Halberstadt und Braunschweig 1½ guter Groschen, dagegen zwischen Höxter und Holzminden ½ Gute Groschen, zwischen Pyrmont und Hameln für Preußen 4 Pfg. und für Hannover 4 gute Pfennige, zwischen Werningerode und Goslar für Preußen 6 Pf. und für Hannover 4½ Gute Groschen für den Brief verlangt.

Soweit der einfache Grenzüberscheitende Verkehr. Ging ein Brief noch durch einen oder mehrere Postgebiete so war für jedes noch ein Transitporto zu zahlen. In einigen Fällen übernahm dieses Transitporto die Postverwaltung. So teilten sich Preußen und Baden die zwischen ihnen anfallende Transitgebühr je zur Hälfte. In der Regel kamen aber so viele Portosätze zusammen, als Postgebiete berührt wurden. Sehen wir uns die internen Porti vor 1850 einmal an:

  • Preußen: Seit 1844 betrug das Porto in Preußen, nach Maßgabe der Entfernung die nebenstehenden Sätze. Am 1. Januar 1850 wurde eine dreistufige Brieftaxe eingeführt.
  • Österreich: Seit dem 1. Juli 1817 bis 1842 bestand eine siebenstufige Brieftaxe. Für alle weiteren Entfernungen 12 Kreuzer 1849 wurde die Entfernungsstufe bis zu 30 Meilen ausgedehnt. Am 1. Juni.1850 wurde ein neuer Tarif verfügt. In Folge des Münzgesetzes von 1858 rechnete Österreich in Neukreuzer. [3 Kreuzer / 5 Neukreuzer]
  • Bayern: Bis zum Jahre 1842 galt eine zwölfstufige Taxe mit einer weiteren Steigerung je 6 Meilen bis zu einer maximalen Entfernung von 80 Meilen. Ab 1842 wurden alle Entfernungen über 30 Meilen, als höchster Satz der Betrag von 12 Kreuzer Rheinisch erhoben und damit die Brieftaxe auf sechs Stufen eingeschränkt.
  • Braunschweig: Hier bestand bereits seit 1849 eine dreistufige Taxe.
  • Hannover: Auch hier gab seit 1834 einige Portostufen. Diese Taxe bestand bis zum 1. September 1850
  • Sachsen: 1841 hatte Sachsen eine Taxe bei der für die erste Meilen 4 Pfennige und dann je Meile 1 Pfennig zu zahlen war, folglich auf 10 Meilen 13 Pfg., 30 Meilen 33 Pfg.
  • Oldenburg: In Oldenburg rechnete man mit Groten, wobei 1 Grote = 5/12 preußische Silbergroschen ausmachte. Dieser Tarif hatte Gültigkeit bis zum Eintritt in den Postverein am 01.01.1852
  • Thurn und Taxis: Die nachfolgenden Länder gehörten zum Thurn und Taxisischen Postgebiet. Innerhalb eines Postgebietes in den verschiedenen Ländern gab es unterschiedliche Brieftaxen. Taxis konnte die Taxe nicht selbständig festlegen, sie brauchten immer die Zustimmung der Landesregierungen. Erst 1850 gelang es der Thurn und Taxisischen Postverwaltung in den zu ihrem Gebiet gehörenden Staaten ein gleichmäßiger Tarif von 4 Taxstufen einzuführen.
    • Württemberg: Seit 1819 hatte man den gleichen Tarif
    • Kurhessen: Hier bestand der Tarif seit 1841. Die beiden Fürstentümer Lippe kam 1845 hinzu.
    • Hessen-Darmstadt: In Hessen-Darmstadt rechnete man in Kreuzern. Ab 6 Meilen kamen je 6 Meilen 2 Kreuzer hinzu, bis zu 30 Kreuzern für eine maximale Entfernung von 132 Meilen.
    • Sachsen-Weimar: Seit Dezember 1840 galt der Tarif.
    • Sachsen-Meinigen: Der Tarif war seit 1841 gültig. Ab 12 Meilen kam je 6 Meilen 2 Kreuzer hinzu, bis zu 22 Kreuzer für die maximale Entfernung von 60 Meilen.

Gewichte

Im Jahre 1849 betrug das Gewicht des einfachen Briefes:

  • in Preußen ¾ preußische Lot einschließlich [12,5g] , vom 1. Januar 1850 ab 1 Zollot [16.66g] ausschließlich,
  • in Sachsen, Baden, Braunschweig, Hannover, den beiden Mecklenburg, Hessen-Darmstadt, Hessen-Homburg, Nassau, Frankfurt a. Main, und den Hansestädten ¾ Lot kölnisch [12,5g], es ist mit dem preußischen Gewicht gleich,
  • in Österreich ½ Lot Wiener (½ Lot Wiener = 5/8 Lot preußisch [10.41g]),
  • in Bayern ½ Lot bayrisch (½ Lot bayrisch = 4/7 Lot preußisch [9,5g]),
  • in Oldenburg und Sachsen-Meinigen 1 Lot kölnisch [16.67g] einschließlich,
  • in Kurhessen und en beiden Fürstentümern Lippe 1 Lot kölnisch [16.66g] ausschließlich, und
  • in Württemberg für Briefe im eigenen Lande ½ Lot kölnisch [8,33g] , ausschließlich, für Briefe nach anderen Postgebieten 1 Lot kölnisch [16.67g] einschließlich.

Währungen

Auf dem Postkongress in Dresden wurde in den Sitzungen vom 10. u. 15. Januar die praktische Ausführbarkeit der Annahme einer Postvereins-Münze, als einheitlich Währung der elf verschiedenen, vorkommenden Münzfüßen in den Vereins-Staaten zu erreichen. Die Einheit sollte der zwölfte Teil der Kölnischen Mark sein. Das Basisgewicht Kölnischen Mark (oder auch „Feinen Mark"), betrug 234 g Feinsilber. Der neuen Vereinsmünze liegt der unter Friedrich dem Großen festgesetzte „Graumannsche Münzfuß" zugrunde. Dieser zwölfte Teil (19,5 g) sollte als “Taler Postwährung” bezeichnet und in hundert Kreuzern geteilt sein. Man einigte sich schließlich auf zwei Währungen.

  • Für die Norddeutsche Staaten den Taler zu 30 Groschen, den Groschen zu 12 Pfennigen
  • Für die Süddeutsche Staaten den Gulden zu 60 Kreuzern, der Kreuzer zu 12 Heller.

Es ergab sich folgendes Verhältnis:

  • in Oesterreich, Liechtenstein = 1 Gulden 40 Kreuzer;
  • in Preußen, im Kurfürstenthume Hessen, in MecklenburgStrelitz, Weimar, Schwarzburg (teilweise), Lippe-Waldeck, Reuß = 1 Taler 5 Silbergroschen.;
  • in Bayern, Würtemberg, Baden, im Großherzogthume Hessen, Nassau, Coburg, Meiningen, Hohenzollern, Schwarzburg (andernteils), Stadt Frankfurt = 2 Gulden 3 Kreuzer;
  • im Königreiche Sachsen, in Gotha, Altenburg = 1 Taler 5 Neugroschen.;
  • in Hannover, Braunschweig, Anhalt = 1 Taler 4 Gute Groschen
  • in Holstein, Lauenburg = 46½ Schilling Courant.;
  • in Luxemburg = 4 Frcs 40 Cent.;
  • in Mecklenburg-Schwerin = 1 Taler 8 Schilling;
  • in Oldenburg = 1 Taler 12 Gr.;
  • in Hamburg, Lübeck = 2 Mk. 14 Schilling Courant;
  • in Bremen = 1 Taler 8 Grote.

== Die Recommandations-Gebühr == Neben dem Porto für gewöhnliche Briefe nach Entfernung und Gewicht, wurden als Einschreibgebühr erhoben:

  • in Preußen und Mecklenburg-Schwerin 2 Silbergroschen.,
  • in Mecklenburg-Strelitz 1¼ Silbergroschen.,
  • in Sachsen 1 Silbergroschen.,
  • in Baden 3 Kreuzer,
  • in Braunschweig, Hannover und Oldenburg, der Betrag des einfachen Briefportos.
  • Die übrigen deutschen Staaten beförderten Einschreibbriefe zum Porto des einfachen Briefes, ohne Reco-Gebühr. Erhoben aber eine Gebühr für die Ausfertigung des Einlieferungsscheins.
  • Die Empfangsbescheinigung (das Rezepisse) war portofrei, nur in Sachsen unterlag sie auf dem Hin- und auch auf dem Rückweg, dem einfachen Briefporto.

Schlußbetrachtung

Es würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen auch noch die ebenfalls unterschiedlichen Taxen für schwerere Briefe, die Aktentaxe, für Drucksachen unter Kreuzband, für Warenproben, zu berichten. Ab wann gehörten Briefpostsendungen zur Fahrpost. Glauben sie mir, auch das war sehr unterschiedlich geregelt.

Wir sehen heute mit Ver- und Bewunderung auf die damalige Zeit, bewundern die Leistung der Absender und Postler, die sich mit solchen Problemen herumschlagen mussten. Den Verantwortlichen werden die Kosten, die sich aus diesem Wirrwarr ergaben, sicher ein Dorn im Auge gewesen sein. Abhilfe musste geschaffen werden und so fanden sich die führenden Männer der Postverwaltungen zu Gesprächen und Vereinbarungen zusammen. Es fing an mit dem Postverein. Auf dem Postkongress in Paris ging es bereits um international vereinfachte Tarife. Dem Berner Allgemeinen Postvertrag, dem Weltpostverein, haben wir es zu verdanken heute einheitliche Tarife für einige wenige Versendearten zu haben.

Sieht man von den Postwurfsendungen und seinen fast undurchschaubaren Tarifen ab, sind die Gebührenhefte doch recht klein geworden.

Literatur

  • Priewe, “Die frühen Briefportotaxen in Deutschland” Postsekretär in Berlin in Archiv für Post- und Telegraphie, 1879.
  • Timm: “Die Gestaltung des Deutschen Postgebiets in den letzten zehn Jahren”, Amtsblatt des Königlichen Post-Departements, Nichtamtlicher Teil,
  • Hütter. "Beiträge zur Kenntniss des Postwesens" Leipzig 1848. Seite 119
  • Steven, Werner: “Die Entwicklung der Inland-Postgebühren im Herzogtum Braunschweig von 1813 bis 1868" in Postgeschichtliche Blätter Braunschweig/Hannover, der Gesellschaft für Deutsche Postgeschichte e.V., Bezirksgruppe Braunschweig/Hannover., Heft 8, Dezember 1985.
  • Steven, Werner: “Hannoversche Inland-Taxen von 1814 - 1866" in Post- und Komminikationsgeschichte, Regionalbereich Mitte, Heft 1, 1998, Seiten 103-120.
  • Werner Steven: “Die Entwicklung der Postgebühren in Preußen”, Anlage zu Preußen Studien 101, der Bundesarbeitsgemeinschaft Preußen für Philatelie und Postgeschichte e.V. im BDPh.

Weblink

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch-%C3%96sterreichischer_Postverein

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